BAUPORTAL.NRW

Informationen für Bauaufsichtsbehörden

Anbindung an das Bauportal.NRW Informationen für die unteren Bauaufsichtsbehörden

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sowie die E-Government-Gesetze verpflichten den Bund, die Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die Kommunen bei der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens und bietet ein digitales Antragssystem an, an das sich die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes anschließen können. Diese Assistenten werden auf dem Bauportal.NRW unter der Webadresse www.bauportal.nrw zur Verfügung gestellt.

Die Kommunen wurden im November 2020 durch eine Handreichung zur Anbindung an das Bauportal.NRW über die Funktionsweise und die Voraussetzungen zur Anbindung informiert. Diese und weitere Informationen werden auf den folgenden Seiten aktualisiert dargestellt.