BAUPORTAL.NRW

Aktuelle Informationen für Bauaufsichtsbehörden

11.11.2022: Umstellung auf XBau 2.3 + weitere Assistenten

Aktuell findet die Testung der Antragsassistenten unter Berücksichtigung von XBau 2.3. statt. Nach Abschluss der Testung werden die Assistenten auf der Produktivumgebung im 1. Quartal 2023 auf XBau 2.3 umgestellt. Anschließend werden die folgenden Assistenten freigeschaltet:

  • Antrag auf Grundstücksteilung/Negativzeugnis (§ 7 BauO NRW 2018)
  • Anzeige Referentielles Baugenehmigungsverfahren-Bezugsgebäude (§ 66 BauO NRW 2018)
  • Antrag auf Abweichung (§ 69 BauO NRW 2018) – Bitte beachten: hier zunächst nur die Verfahren, für die die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig sind.

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18.08.2022: Neuer Leitfaden der DataClearing NRW

Die DataClearing NRW hat einen Leitfaden  für Bauaufsichtsbehörden zur Anbindung an die DataClearing NRW erarbeitet. Das Dokument ist unter der Rubrik Anbindung an die DataClearing abrufbar.

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05.07.2022: Freischaltung Assistenten zur Beseitigung

Der Antragsassistent zur Anzeige der Beseitigung von Anlagen und der Assistenten zur Beantragung einer Genehmigung von Anlagen ist auf dem Bauportal.NRW freigeschaltet. 

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05.05.2022: Freischaltung Antragsassistent Beantragung Werbeanlage(n)

Der Antragsassistent des Verfahrens zur Beantragung von Werbeanlagen auf dem Bauportal.NRW ist seit heute freigeschaltet. Demzufolge können ab sofort im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auch der Antrag auf Errichtung, Anbringung oder Änderungen von Werbeanlagen sowie den Antrag auf Vorbescheid über das Bauportal.NRW empfangen werden.

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10.03.2022: Ankündigung weiterer Assistenten

Zeitnah werden die nächsten Assistenten auf dem Bauportal.NRW freigeschaltet. Neben dem bereits vorhanden Verfahren „Bauantrag und Antrag auf Vorbescheid im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 wird am 21.03. der Assistent zum Sonderbau auf dem Bauportal.NRW freigeschaltet. Dieser umfasst den Antrag auf Baugenehmigung nach § 65 BauO NRW 2018 (große Sonderbauten) sowie den Antrag auf Vorbescheid für Vorhaben nach § 65 BauO NRW 2018. Bauaufsichtsbehörden, die sich an das Bauportal.NRW angeschlossen haben, können bzw. müssen ab diesem Zeitpunkt auch Anträge zu diesen Sonderbau-Verfahren entgegennehmen.

Bis Ende des 2. Quartals 2022 sollen die folgenden Assistenten – den amtlichen Vordrucken der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen (VV BauPrüfVO) entsprechend – auf dem Bauportal.NRW freigeschaltet werden:

  • Antrag auf Werbeanlage
  • Anzeige der Beseitigung von Anlagen (§ 62 Absatz 3 Satz 3 BauO NRW 2018)
  • Antrag auf Genehmigung der vollständigen Beseitigung von Anlagen (§ 62 Absatz 3 Satz 2 BauO NRW 2018)

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01.10.2021: Start des ersten Antragsassistenten

Seit dem 01.10.2021 ist der Antragsassistent für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren auf dem Bauportal.NRW freigeschaltet. Bauanträge nach diesem Verfahren können nun über das Bauportal.NRW bei den angebundenen Bauaufsichtsbehörden beantragt werden.

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01.09.2021: Neuer Ablauf für Testungen 

Die Testmöglichkeiten für untere Bauaufsichtsbehörden wurden erweitert. Das in der Handreichung beschriebene Verfahren wurde so umgestellt, dass die Bauaufsichtsbehörden mit ihren Fachverfahrensherstellern direkt in der Umgebung testen können, auf der später auch die Bauanträge verarbeitet werden. Zudem gibt es keine zeitliche Beschränkung der Testphase mehr. Die Bauaufsichtsbehörden können so lange testen, wie sie zur Anpassung ihrer Systeme benötigen. 

Für weitergehende Informationen siehe Mitmachen - Anbindung an das Bauportal.NRW.