BAUPORTAL.NRW

Rechtsverordnung Bauportal.NRW

Rechtliche Grundlagen des Bauportal.NRW

Für die elektronische Antragstellung über das Bauportal.NRW wurde die Verordnung zur elektronischen Durchführung von Verfahren nach der Landesbauordnung 2018 auf dem Bauportal.NRW (VO Bauportal.NRW, GV. NRW. S. 820) geschaffen. Die Verordnung ermöglicht für die Verfahren auf dem Bauportal eine Abweichung von den Schriftformerfordernissen der Landesbauordnung, die Unterschriften der Verfahrensbeteiligten auf den Antragsunterlagen als auch den Bauvorlagen vorsieht. Statt der Unterschrift muss die jeweilige Person erkennbar aus dem Antrag bzw. der Bauvorlage hervorgehen. Durch die Authentifizierung über die BundID oder das Unternehmenskonto (Elster) ist für die untere Bauaufsichtsbehörde stets ein Ansprechpartner vorhanden, sollten sich die im Antragsprozess mitgeteilten Daten bzw. übermittelten Unterlagen als fehlerhaft oder falsch herausstellen. Die Details der Regelungen entnehmen Sie bitte der Rechtsverordnung. Die Baugenehmigung bedarf weiterhin der Schriftform. Eine elektronische Ausfertigung eines Bescheids muss daher die Anforderungen an elektronische Verwaltungsakte erfüllen.