BAUPORTAL.NRW

Mitmachen - Anbindung an das Bauportal.NRW

Antragsbearbeitung Optionen zur Teilnahme am Bauportal.NRW für die Bauaufsichtsbehörden

Da die Bauaufsichtsbehörden unterschiedliche Möglichkeiten der digitalen Entgegennahme und Verarbeitung von Antragsdaten haben, wurden im Bauportal.NRW drei Beteiligungsoptionen entwickelt:

  1. Entgegennahme von Antragsdaten und der anliegenden Bauvorlagen (s. Option 1).
  2. Entgegennahme der Antragsdaten, die Bauvorlagen werden vom Antragsteller postalisch nachgereicht (s. Option 2).
  3. Keine Entgegennahme von Antragsdaten und Bauvorlagen (s. Option 3):
    a. Verweis auf eigenes kommunales elektronisches Antragsverfahren oder Informationsangebot (s. Option 3a).
    b. Keine Entgegennahme von Antragsdaten und Bauvorlagen, kein Verweis auf eigenes kommunales elektronisches Antragsverfahren oder Informationsangebot (s. Option 3b).

In der Vergangenheit hat das MHKBD NRW die unteren Bauaufsichtsbehörden nach Ihrer Anbindung an das Bauportal.NRW befragt. Nahezu sämtliche Bauaufsichtsbehörden haben ihre Planungen mitgeteilt, so dass das MHKBD sämtliche Bauaufsichtsbehörden einer Option zuordnen konnte. Das ist jedoch nur eine Momentaufnahme. Sobald eine Bauaufsichtsbehörde die Option wechseln möchte, kann Sie dem MHKBD dies erneut mittels des unten erwähnten Formulars mitteilen. Die Abfrage hat ebenfalls ergeben, dass sich über 88% der unteren Bauaufsichtsbehörden an das Bauportal.NRW anschließen möchten.

Achtung: Um die Anbindung zu erleichtern, hat das MHKBD Testmöglichkeiten für untere Bauaufsichtsbehörden erweitert. Das in der Handreichung beschriebene Verfahren wurde umgestellt. Es gibt keine zeitliche Beschränkung der Testphase mehr. Zudem können Bauaufsichtsbehörden mit ihren Fachverfahrensherstellern nun direkt in der späteren Produktivumgebung testen, ohne dass "echte" Bauanträge gestellt werden können. Die Bauaufsichtsbehörden können so lange testen, wie sie zur Anpassung ihrer Systeme benötigen. 

Für die Testungen über den Testlink benötigen Sie ein Nutzerkonto beim Nutzerkonto Bund (Bund ID) und die Möglichkeit sich mittels eID des Personalausweises auszuweisen. Zum Testen des Unternehmenskontos kann ein Elster Test-Zertifikat über die zentrale E-Mail: bauportal [at] mhkbd.nrw.de (bauportal[at]mhkbd[dot]nrw[dot]de) zur Verfügung gestellt werden.

Option 1 Entgegennahme von Antragsdaten und der anliegenden Bauvorlagen

Option 1 erfordert einen hohen Digitalisierungsgrad innerhalb der Bauaufsichtsbehörde, um das Baugenehmigungsverfahren mit seinen sehr umfassenden Antragsunterlagen vollständig elektronisch abwickeln zu können. Das Bauportal.NRW wird zukünftig u.a. alle derzeit bestehenden amtlichen Antragsvordrucke jenseits des einfachen Verfahrens im Antragsassistenten abbilden. Bauaufsichtsbehörden, die bereits digital arbeiten, ermöglicht diese Option eine Beibehaltung der vollständig elektronischen Abwicklung: Ein Umstieg von anderen Optionen auf Option 1 ist jederzeit möglich.

  • Ihre Bauaufsichtsbehörde verfügt über ein Fachverfahren, das die Entgegennahme von großen Datensätzen (max. 500 MB) externer Stellen ermöglicht.
  • Ihr Fachverfahren kann den XBau-Antrag im Format XBau 2.2 und PDF sowie Bauvorlagen im PDF-Format digital bei der DataClearing NRW abrufen und verarbeiten (vgl. § 8 VO Bauportal.NRW).
  • Ihr Fachverfahren ist in der Lage mindestens einmal werktäglich von Montag bis Freitag Datensätze von der Datenübertragungsplattform abzurufen (vgl. § 7 VO Bauportal.NRW).
  • Ihre Bauaufsichtsbehörde ist im Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) eingetragen (s. Kap. 3.2).
  • Ihre innerbehördliche Organisationsstruktur und technische Ausstattung gewährleistet die Integrität der erhaltenen Daten (vgl. § 5 VO Bauportal.NRW).
  • Ihre innerbehördliche Organisationsstruktur und technische Ausstattung ermöglicht die Abwicklung der Antrags- und Anzeigeverfahren über die Bescheiderteilung und bis zum Abschluss des Verfahrens vollständig elektronisch. Soweit keine vollständig elektronische Abwicklung möglich ist, ist die Bauaufsichtsbehörde in der Lage, die entsprechenden Dokumente selbst auszudrucken. Antragstellende sollen grundsätzlich keine Papierfassungen nachreichen müssen.
  1. Prüfen Sie in Abstimmung mit Ihrem Fachverfahrenshersteller, ob Ihr Fachverfahren über die technischen Voraussetzungen zum Abruf und Auslesen von Daten aus dem Bauportal.NRW verfügt. Das MHKBG hat allen bekannten Herstellern von in NRW genutzten Fachanwendungen Testdateien zukommen lassen. Weitere Testdateien werden den Herstellern zur Verfügung gestellt.
  2. Legen Sie in Abstimmung mit Ihrem Fachverfahrenshersteller mit der DataClearing.NRW die Abrufoption fest (s. unten)
  3. Ihre Bauaufsichtsbehörde muss im Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) eingetragen werden, falls noch keine Eintragung vorliegt (s. unten).
  4. Nachdem Sie Ihre Bauaufsichtsbehörde im DVDV eingetragen haben, übersenden Sie bitte das Formular an bauportal [at] mhkbd.nrw.de (bauportal[at]mhkbd[dot]nrw[dot]de).
  5. Nach circa einer Woche erhalten Sie eine Rückmeldung mit einem Testlink.
  6. Ab diesem Zeitpunkt können Sie vollständig testen, ob die Übermittlung der Daten und Bauvorlagen in Ihr Fachverfahren wie gewünscht funktioniert. Es gibt keine festen Zeiträume in denen die Testungen abgeschlossen sein müssen. Erforderlich ist nur, dass die Testungen nicht über einen längeren Zeitraum pausiert werden. Für die Testungen über den Testlink benötigen Sie ein Nutzerkonto Bund (Bund ID) und die Möglichkeit sich mittels eID des Personalausweises auszuweisen.
  7. Sollten Ihre Tests dauerhaft nicht erfolgreich sein, werden Sie zunächst für die Optionen 3a oder 3b freigeschaltet werden, bitte übermitteln Sie eine entsprechende Information an bauportal [at] mhkbd.nrw.de (bauportal[at]mhkbd[dot]nrw[dot]de).
  8. Verlaufen Ihre Tests erfolgreich, teilen Sie bitte unmittelbar nach der Testphase unter bauportal [at] mhkbd.nrw.de (bauportal[at]mhkbd[dot]nrw[dot]de) die Freigabe mit. Ihre Bauaufsichtsbehörde wird dann durch uns in der Verwaltungssuchmaschine nach Option 1 eingetragen und auf dem Bauportal.NRW freigeschaltet.
  9. Sie können nun Antragsdaten und Bauvorlagen ab Go-Live des Antragsassistenten in der Produktivumgebung des Bauportal.NRW entgegennehmen.

Option 2 Entgegennahme der Antragsdaten, die Antragsübersicht und die Bauvorlagen werden vom Antragsteller postalisch nachgereicht

Option 2 kommt für die Bauaufsichtsbehörden in Frage, die die vollständige elektronische Verfahrensabwicklung erst mittelfristig realisieren können. In dieser Option nimmt die Bauaufsichtsbehörde lediglich den Antrag als XBau-Datensatz und PDF über das Fachverfahren sowie eine etwaige Vollmacht zur Antragstellung elektronisch über das Bauportal.NRW entgegen. Die Bauvorlagen werden durch die Antragstellenden papierbasiert mit den erforderlichen Unterschriften und in der erforderlichen Ausfertigungsanzahl – entsprechend der einschlägigen Vorschriften der BauO NRW 2018 und der BauPrüfVO – an die Bauaufsichtsbehörde gesandt. Da auch die nach Abschluss des Antragsverfahrens generierte Antragsübersicht (PDF-Datei) mit einer Antrags-Identifikationsnummer durch die Antragstellenden beizufügen ist, ergibt sich für die Bauaufsichtsbehörde kaum ein Unterschied zum klassischen Antragsverfahren. Diese Option gibt den Behörden aber die Möglichkeit, an der elektronischen Antragstellung teilzunehmen, die elektronisch übermittelten Daten in das Fachverfahren zu übernehmen und so die weitere Digitalisierung innerhalb der Behörde passgenau voranzutreiben.

  • Ihre Bauaufsichtsbehörde verfügt über ein Fachverfahren, das die Entgegennahme von Datensätzen aus externen Stellen ermöglicht.
  • Ihr Fachverfahren kann den XBau-Antrag im Format XBau 2.2 und PDF digital bei der DataClearing NRW abrufen und verarbeiten.
  • Ihr Fachverfahren ist in der Lage mindestens einmal werktäglich von Montag bis Freitag Datensätze von der Datenübertragungsplattform abzurufen (vgl. § 7 VO Bauportal.NRW).
  • Ihre Bauaufsichtsbehörde ist im Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) eingetragen (s. Kap. 3.2).
  • Ihre innerbehördliche Organisationsstruktur und technische Ausstattung ermöglicht die Integrität der erhaltenen Daten zu gewährleisten (vgl. § 5 VO Bauportal.NRW).
  1. Prüfen Sie in Abstimmung mit Ihrem Fachverfahrenshersteller, ob Ihr Fachverfahren über die technischen Voraussetzungen zum Abruf und Auslesen von Daten aus dem Bauportal.NRW verfügt. Das MHKBD hat allen bekannten Herstellern von in NRW genutzten Fachanwendungen Testdateien zukommen lassen. Weitere Testdateien werden den Herstellern zur Verfügung gestellt.
  2. Legen Sie in Abstimmung mit Ihrem Fachverfahrenshersteller mit der DataClearing NRW die Abrufoption fest (s. Kap. 3.1).
  3. Ihre Bauaufsichtsbehörde muss im Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) eingetragen werden, falls noch keine Eintragung vorliegt (s. unten)
  4. Nachdem Sie Ihre Bauaufsichtsbehörde im DVDV eingetragen haben, übersenden Sie bitte das Formular an bauportal [at] mhkbd.nrw.de (bauportal[at]mhkbd[dot]nrw[dot]de).
  5. Nach circa einer Woche erhalten Sie eine Rückmeldung mit einem Testlink.
  6. Ab diesem Zeitpunkt können Sie vollständig testen, ob die Übermittlung der Daten und Bauvorlagen in Ihr Fachverfahren wie gewünscht funktioniert. Es gibt keine festen Zeiträume in denen die Testungen abgeschlossen sein müssen. Erforderlich ist nur, dass die Testungen nicht über einen längeren Zeitraum pausiert werden. Für die Testungen über den Testlink benötigen Sie ein Nutzerkonto Bund (Bund ID) und die Möglichkeit sich mittels eID des Personalausweises auszuweisen.
  7. Sollten Ihre Tests dauerhaft nicht erfolgreich sein, werden Sie für die Optionen 3a oder 3b freigeschaltet werden, bitte übermitteln Sie eine entsprechende Information an bauportal [at] mhkbd.nrw.de (bauportal[at]mhkbd[dot]nrw[dot]de).
  8. Verlaufen Ihre Tests erfolgreich, teilen Sie bitte unmittelbar nach der Testphase unter bauportal [at] mhkbd.nrw.de (bauportal[at]mhkbd[dot]nrw[dot]de) die Freigabe mit. Ihre Bauaufsichtsbehörde wird dann durch uns in der Verwaltungssuchmaschine nach Option 2 eingetragen und auf dem Bauportal.NRW freigeschaltet.
  9. Sie können nun Antragsdaten und Bauvorlagen ab Go-Live des Antragsassistenten in der Produktivumgebung des Bauportal.NRW entgegennehmen.
  10. Die Bauvorlagen werden durch die Antragstellenden postalisch an Sie verschickt. Um eine korrekte Zuordnung der Bauvorlagen zu den Antragsdaten zu ermöglichen, erstellt der Antragsassistent eine Antragsübersicht mit einer Antrags-Identifikationsnummer, die mit jeder XBau-Nachricht generiert wird und sowohl als Ziffer als auch als QRCode auf der Übersicht enthalten ist. Der Antragsteller wird über den Assistenten informiert, den Bauvorlagen die Antragsübersicht beizufügen. Mit dieser ist es den Bauaufsichtsbehörden möglich, Nachreichungen zweifelsfrei einem Antrag zuzuordnen.

Option 3 Keine Teilnahme am Antragsverfahren des Bauportal.NRW

Option 3a: Keine Entgegennahme von Antragsdaten und Bauvorlagen, Verweis auf eigenes kommunales elektronisches Antragsverfahren oder Informationsangebot

Es müssen keine gesonderten Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Übersenden Sie bitte das Formular an bauportal [at] d-nrw.de (bauportal[at]d-nrw[dot]de).
  2. Nach circa einer Woche erhalten Sie seitens der d-NRW AöR eine Rückmeldung, dass Ihre Daten in die Verwaltungssuchmaschine (VSM) eingespeist wurden.
  3. Ab diesem Zeitpunkt werden den Benutzern des Zuständigkeitsfinders die von Ihnen angegebene URL zum eigenen Antragsassistenten, bzw. zu einem gesonderten Informationsangebot sowie die Kontaktdaten angezeigt.

Option 3b: Keine Entgegennahme von Antragsdaten und Bauvorlagen, kein Verweis auf eigenes kommunales elektronisches Antragsverfahren oder Informationsangebot

Es müssen keine gesonderten Voraussetzungen erfüllt sein. Möchten Antragsteller über das Bauportal.NRW einen Antrag stellen, gibt die Seite die folgende Information aus: „Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde nimmt (derzeit) nicht am elektronischen Antragsprozess des Bauportal.NRW teil. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Bauaufsichtsbehörde, um weitere Informationen zum Baugenehmigungsverfahren zu erhalten.“ 

Ergänzt wird dieser Hinweis um den Namen der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde sowie die Postanschrift. Diese Hinweise werden bei allen Bauaufsichtsbehörden angezeigt, die keine der anderen Optionen gewählt haben.

  1. Übersenden Sie bitte das Formular an bauportal [at] d-nrw.de (bauportal[at]d-nrw[dot]de).
  2. Nach circa einer Woche erhalten Sie seitens der d-NRW AöR eine Rückmeldung, dass Ihre Daten in die Verwaltungssuchmaschine (VSM) eingespeist wurden.
  3. Ab diesem Zeitpunkt werden den Benutzern des Zuständigkeitsfinders die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten angezeigt.