BAUPORTAL.NRW

Anbindung an die DataClearing NRW

Beantragung eines Eintrags im DVDV

Beantragung eines Eintrags oder einer Eintragsänderung im DVDV

Zur Übertragung der Antragsdaten vom Bauportal.NRW in die behördlichen Fachverfahren kommt die Clearingstelle DataClearing NRW zum Einsatz. Zunächst werden die Such-Parameter für die DVDV-Einträge der zuständigen Bauaufsichtsbehörde an den XTA-Server von DataClearing NRW übergeben, der eine DVDV-Abfrage durchführt und im Anschluss den Bauantrag via OSCI-Transport an den im DVDV hinterlegten Ziel-Intermediär überträgt. Ziel-Intermediär ist im Falle des Bauportal.NRW der im DVDV hinterlegte Intermediär der Bauaufsichtsbehörde. Die Bauanträge können vom Ziel-Intermediär auf zwei unterschiedlichen Wegen abgerufen werden:

  1. Ein XTA-Server holt sich die Nachrichten via OSCI-Transport vom Ziel-Intermediär ab und das Fachverfahren der Bauaufsichtsbehörde holt sich periodisch mittels XTA-Webservice die Nachrichten von diesem XTA-Server ab.
  2. Alternativ können die Bauanträge auch direkt per OSCI-Client vom Ziel-Intermediär abgeholt werden, wenn das Fachverfahren der Bauaufsichtsbehörde über eine OSCI-Schnittstelle verfügt.

 

Wie wird die Anbindung des Fachverfahrens realisiert?

Wie zu Beginn des Kapitels erläutert, müssen die Bauanträge von einem Ziel-Intermediär abgerufen werden. Wenn die Anbindung des Fachverfahrens via OSCI realisiert wird, wird Ihnen seitens des Herstellers Ihres Fachverfahrens eine entsprechende Schnittstelle zur Verfügung gestellt. Die Nachrichten werden dann von Ihrem Fachverfahren abgerufen und übernommen und stehen dort zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung. Sollte die Anbindung über XTA erfolgen, können Sie einen eigenen XTA-Server oder den XTA-Server von DataClearing NRW für das Abholen der Bauanträge nutzen. Der XTA-Server ruft dann die Nachrichten ab und das Fachverfahren der Bauaufsichtsbehörde holt sich periodisch mittels XTA-Webservice die Nachrichten von XTA-Server. 

Für die Einreichung der Anbindung wenden Sie sich bitte an DVDV [at] krzn.de (DVDV[at]krzn[dot]de). Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zur Zertifikatverwaltung.

 

Voraussetzungen und Eintragung ins DVDV

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Das Fachverfahren kann mittels OSCI oder XTA mit DataClearing NRW kommunizieren. Die Behörde benötigt in beiden Fällen einen Eintrag im DVDV.

Wie erfolgt die Eintragung ins DVDV?

Eine Eintragung ist bei DataClearing NRW zu beantragen. Dafür wird ein Antrag zur Verfügung gestellt, in dem folgende Angaben zu machen sind:

  • Postalische Adresse
  • Behördenschlüssel
  • Öffentliche Schlüssel der Zertifikate
  • Kontaktdaten eines Ansprechpartners

Eintragungen können zu einem gewünschten Stichtag erfolgen, müssen aber mindestens drei Arbeitstage vor dem Stichtag beantragt werden.

Handreichung für Behörden in NRW zum Ausfüllen des Online-Formulars zur Beantragung eines Eintrages oder einer Eintragsänderung im DVDV in der Kategorie Bauaufsichtsbehörde

Um für eine Behörde Ihrer Verwaltung einen neuen Eintrag im Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) zu beantragen oder einen bestehenden Eintrag ändern zu lassen, gehen Sie bitte wie in dieser Handreichung beschrieben vor. Das Online-Formular für die Beantragung finden Sie im Internet unter http://www.krzn.de/dvdv-eintrag.

Angaben zur Behörde

Wählen Sie unter „Art der Beantragung“ aus, ob Sie einen neuen Eintrag beantragen möchten oder wünschen, dass ein bestehender Eintrag geändert werden soll. Hierbei handelt sich um eine Pflichtangabe. Wählen Sie unter „Kategorie der Behörde“ aus, welche Behördenart und ggf. welchen Dienst Sie einrichten oder ändern lassen möchten. Wichtig ist dabei immer, dass sich die Auswahl auf den EMPFANG der Nachrichten bezieht.

Für den Empfang von Anträgen aus dem Bauportal.NRW wählen Sie bitte die Kategorie Bauaufsichtsbehörde (XBau). Auch hierbei handelt es sich um eine Pflichtangabe. Wenn Sie keine Kategorie „Bauaufsichtsbehörde“ vorfinden sollten, probieren Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt. Das Online-Formular befindet sich derzeit in der Anpassung und es kann gelegentlich zu Störungen kommen.

Bitte wählen Sie nicht die Kategorie „Gemeindebauamt“, diese Kategorie steht für die Rolle der Gemeinden, die nicht selbst Bauaufsichtsbehörden sind, aber im Rahmen von bauaufsichtlichen Verfahren beteiligt werden bzw. für Verfahren in der Genehmigungsfreistellung sowie für bestimmte isolierte Anträge auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung gemäß § 69 BauO NRW 2018 zuständig sind.

Die Angabe zum Bundesland ist nicht änderbar. DataClearing NRW kann ausschließlich Einträge von Behörden in NRW anlegen und bearbeiten.

Im Feld „Behörden-ID“ geben Sie bitte den jeweiligen Behördenschlüssel ein. Bei Baubehörden setzt sich dieser aus dem Präfix „bab“ und einer folgenden Nummer zusammen.

  • Für Bauaufsichtsbehörden auf Gemeinde-Ebene (wie z.B. die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Minden) wird der entsprechende achtstellige AGS (gemäß Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts) angehängt.
  • Für Bauaufsichtsbehörden auf Kreis-Ebene (wie z.B. die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Warendorf) wird die fünfstellige Kreiskennung (gemäß Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts) angehängt.

Im Feld „Name der Behörde“ geben Sie bitte den vollständigen Namen Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Kreises ein (z.B. Stadt Köln). Hierbei handelt es sich um eine Pflichteingabe.

Im Feld „Anschrift der Behörde“ geben Sie bitte die Adresse ein, an die der Papierausdruck der elektronischen Nachricht auf dem Postweg gesendet werden soll, sofern Ihre Behörde nicht adressierbar oder erreichbar sein sollte. Bitte verzichten Sie bei Ihrer Eingabe auf Zeilenumbrüche. Trennen Sie bitte die Adressbestandteile durch Komma und ein Leerzeichen (z.B. Rathausplatz 1, 12345 Musterstadt). Hierbei handelt es sich um eine Pflichteingabe.

Wählen Sie unter „Intermediärsbetreiber“ den Eintrag „DataClearing NRW“ aus. Es handelt sich hierbei um die Clearingstelle, bei der sich das Postfach für Ihre OSCINachrichten befindet. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtangabe.

Geben Sie im Feld „Umsetzungsdatum“ das Datum ein, an dem der Eintrag bzw. die Änderung im DVDV erfolgen soll – nicht, wann die Aktivierung/Änderung im Fachverfahren geplant ist. Die Änderung im DVDV sollte immer mindestens einen Tag vor der Änderung im Fachverfahren erfolgen, um sicher zu stellen, dass alle Nachrichten, die an das alte Zertifikat adressiert wurden, auch abgeholt worden sind. Die Umsetzung Ihres Antrages erfolgt jeweils im Laufe des angegebenen Tages und wird mit einer Vollzugsmeldung per Mail an die angegebene E-Mail-Adresse bestätigt. Es erfolgt keine Bestätigung des gewünschten Termins! Nur wenn sich seitens der DataClearing NRW der gewünschte Termin nicht halten lässt, wird Kontakt mit Ihnen aufgenommen werden. Etwa eine Stunde nach Erhalt der Vollzugsmail ist die Änderung auf alle DVDV-Landesserver verteilt. Lassen Sie dieses Feld leer, wenn die Umsetzung unverzüglich erfolgen soll. Eintragungen können zu einem gewünschten Stichtag erfolgen, müssen aber mind. drei Arbeitstage vor dem Stichtag beantragt werden.

Zertifikate

Bevor Sie ein Zertifikat hochladen können, müssen Sie dieses beantragt haben. Verschiedene Anbieter bieten eine ‚public key infrastructure‘ (PKI) an, mit der ein sicherer Austausch von u.a. verschlüsselten Dokumenten gewährleistet wird. Zertifikate, die im DVDV produktiv eingesetzt werden, müssen aus der Verwaltungs-PKI stammen. Sofern der entsprechende IT-Dienstleister keine eigene Sub-CA (CA = Certificate Authority) innerhalb der Verwaltungs-PKI betreibt, müssen die Zertifikate hier bezogen werden: https://doi.telesec.de/doi/ee/. Die Preise für ein solches Zertifikat liegen aktuell bei etwa 80-100 Euro bei einer Zertifikatslaufzeit von 3 Jahren (Angaben ohne Gewähr).

Bitte laden Sie in dem Bereich „Zertifikate“ im Formular ausschließlich den öffentlichen Schlüssel Ihres Zertifikates hoch. Das Zertifikat selbst enthält den privaten Schlüssel und muss zwingend bei Ihnen unter Verschluss bleiben. Bitte stellen Sie sicher, dass Unbefugte keinen Zugriff auf das Zertifikat erhalten. Sie erkennen öffentliche Schlüssel in der Regel an der Endung „cer“, „crt“ oder „der“ – Zertifikate (mit privatem Schlüssel) an der Endung „p12“. Sollten Sie den öffentlichen Schlüssel noch nicht aus dem Zertifikat exportiert haben, können Sie dies mit Hilfe Ihres Internet-Browsers tun. Im Folgenden ist die Vorgehensweise unter Verwendung des Microsoft Internet Explorers (IE) beschrieben. In anderen Browsern funktioniert der Schlüsselexport ähnlich:

  1. Machen Sie einen Doppelklick auf die p12-Datei. Es öffnet sich eine Installationsroutine, die Sie durch die Installation des Zertifikates im IE führt. Im Zuge der Installation müssen Sie das Passwort zu Ihrem privaten Schlüssel eingeben. Lassen Sie den Assistenten ohne Änderungen durchlaufen.
  2. Sobald das Zertifikat installiert ist, finden Sie es im IE unter „Extras“ > „Internetoptionen“ > „Inhalte“ > „Zertifikate“ > „Eigene Zertifikate“. Markieren Sie das gewünschte Zertifikat und klicken Sie auf „Exportieren“.
  3. Folgen Sie erneut dem Assistenten ohne Änderung der Voreinstellungen und legen Sie den öffentlichen Schlüssel als cer-Datei im Dateisystem ab. Als Dateinamen sollten Sie Ihre achtstellige Behördennummer gefolgt von einem Unterstrich und dem Zusatz „Transport“ eingeben (z.B. 12345678_Transport).
  4. Der öffentliche Schlüssel kann anschließend im Online-Formular hochgeladen werden.

Wenn die Zertifikate von offizieller Stelle bezogen worden sind, kann das öffentliche Zertifikat direkt über die Website bezogen werden, nachdem man das Zertifikat bestätigt hat. Bei der Bestätigung kann man im Anschluss den privaten Schlüssel nicht mehr herunterladen, dafür erhält man den direkten Download-Link zu dem öffentlichen Zertifikat.

Im DVDV wird zwischen OSCI-Zertifikat und Inhaltsdatenverschlüsselungszertifikat unterschieden. Für den Dienst in der Kategorie Bauaufsichtsbehörde ist das OSCI-Zertifikat und das Inhaltsdatenverschlüsselungszertifikat identisch.. Bitte laden Sie in diesem Fall den öffentlichen Schlüssel nur als OSCI-Zertifikat hoch. Das Feld „Inhaltsdatenverschlüsselungszertifikat“ ist kein Pflichtfeld und kann leer gelassen werden, wenn OSCI- und Inhaltsdatenverschlüsselungszertifikat gleich sind.

Anlegen eines (OU) DOI-OSCI-Zertifikats

Zunächst wählen Sie als Sub-Domäne (OU) DOI-OSCI aus. 

Der Zertifikatsname muss mit "GRP:" beginnen, der Rest ist frei wählbar, also z.B. so:

Beim Hash-Algorithmus, Schlüsseltyp etc. können Sie gerne einfach alles so lassen, wie es vorgegeben ist. Außer Sie möchten ein anderes, individuell vergebenes Sperrkennwort.

Zuletzt müssen Sie Ihre Anschrift und Rechnungsanschrift angeben und den Antrag später ausdrucken und mit Dienstsiegel versenden.

Ansprechpartner

Im Bereich „Ansprechpartner“ geben Sie bitte Name, Telefonnummer und E-MailAdresse der Person ein, die bei Rückfragen zu diesem Antrag kontaktiert werden soll. Rechenzentren, die mehrere Bauaufsichtsbehörden einpflegen lassen möchten, können nach dem ersten Antrag auf die Angabe von Name und Telefonnummer verzichten. Lediglich die Eingabe einer E-Mail-Adresse ist verpflichtend. An diese Adresse wird die automatisch generierte Bestätigungsmail gesendet, sobald der Eintrag im DVDV erfolgt ist. Im Bemerkungsfeld ist Platz für Mitteilungen an die Bearbeiter Ihres Antrages. Schließen Sie Ihre Eingaben durch Betätigung des „Absenden“-Buttons ab. Sie erhalten keine explizite Bestätigungsmail Ihres Antragseinganges oder des angegebenen Umsetzungstermins. Lediglich die Durchführung der beantragten Änderung wird Ihnen per E-Mail bestätigt.