BAUPORTAL.NRW

Allgemeine Hinweise zur Gültigkeit und Anwendbarkeit von Erlassen

Sowohl bei veröffentlichten als auch bei nichtveröffentlichten Runderlassen ist zu berücksichtigten, dass sie nicht mehr anwendbar sind, wenn sich die dem Erlass zugrundeliegende Rechtsnorm geändert hat. Erlasse unterliegen zudem oftmals einer Befristung, die es zu beachten gilt. Insbesondere baurechtliche Erlasse beziehen sich häufig auf ganz bestimmte Fallkonstellationen, weshalb stets genau zu prüfen ist, ob der Erlass im konkreten Einzelfall tatsächlich (noch) anwendbar ist.

Diese Übersicht wird zwar in regelmäßigen Abständen aktualisiert, es muss dennoch stets selbst geprüft werden, ob der jeweilige Erlass noch Geltung beansprucht.