Für die Aufstellung und Bekanntmachung von Flächennutzungsplänen sowie Bebauungsplänen gelten einheitliche Verfahrensvorschriften, die im Baugesetzbuch niedergelegt sind. Zu beachten sind dabei beispielsweise die Beteiligungung der Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange. Für den Satzungbeschluss und seine Bekanntmachung gelten die jeweiligen Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.