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  • Das Bauplanunsgrecht ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt. Erlasse, die sich mit der Thematik der Bauleitplanung auseinandersetzen, richten sich an die Behörden, die mit dem Vollzug der Vorschriften befasst sind. Sie sollen den Umgang mit den bauplanungsrechtlichen Anforderungen erleichtern und einen einheitlichen Vollzug der Vorschriften gewährleisten. Hier finden Sie Informationen zu Vorschriften, Erlassen und Arbeitshilfen in der Bauleitplanung. Die Auflistung ist nicht abschließend, umfasst jedoch die für die Bauleitplanung relevantesten Aspekte. 

  • Wie läuft ein Bauleitplanverfahren ab? Was ist ein Flächennutzungsplan? Was ist ein Bebauungsplan?

    Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Zur Bauleitplanung gehören Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Erfahren Sie nachfolgend mehr zu diesen Themen.

  • Seit 2017 sind die Kommunen verpflichtet, neu aufgestellte Bauleitpläne ins Internet einzustellen. Darüber hinaus stellen viele Gemeinden auch bereits bestehende Bauleitpläne ins Internet ein. Die Bauleitpläne der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind über den folgenden Link zugänglich:

    https://www.bauleitplanung.nrw.de

    Alternativ können Sie die Informationen zu den Bauleitplänen der Städte und Gemeinden auch in der nachfolgenden Karte einsehen. 

    Hier finden Sie die Verweise auf die Internetseiten der Städte und Gemeinden. Aus vielen Städten und Gemeinden sind die Bauleitpläne mittlerweile direkt in der Kartenanwendung abrufbar. Der Datenbestand hierzu wird kontinuierlich ausgebaut.

    Die Verlinkungen und Pläne beruhen auf den Angaben und Daten der jeweiligen Kommunen.

  • Beteiligungsverfahren im Bereich des Städtebaus werden in vielen Fällen bereits ergänzend zur klassischen "analogen" Beteiligung zusätzlich online durchgeführt. Hierzu nutzen viele Städte und Gemeinden bereits Plattformen, mit Hilfe derer nicht nur z.B. Bauleitpläne und dazugehörige Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB ins Internet eingestellt werden, sondern über die Bürgerinnen und Bürger sowie TÖBs direkt Stellungnahmen abgeben können.

     

    Eine vergleichbare Plattform wird mit www.beteiligung.nrw.de u. a. auch seitens der Landes- und Regionalplanungsbehörden in NRW eingesetzt. Diese Plattform stellt die Landesregierung auch Städten und Gemeinden in NRW zur kostenlosen Nachnutzung zur Verfügung. Städte und Gemeinden, die bisher keine Plattformen für Online-Beteiligungsverfahren nutzen, können daher diese Plattform zur Durchführung von internetgestützten Beteiligungen in formellen und informellen Planverfahren oder sonstigen Dialogprozessen nutzen. Die Möglichkeit zur Nutzung ist für Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen freiwillig und kostenfrei.

     

    Weitere Informationen zur Nutzung sowie über dort eingestellte Beteiligungsverfahren finden Sie unter www.beteiligung.nrw.de