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  • In einem Flächennutzungsplan stellt die Gemeinde die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die daraus resultierende Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dar. Sie ist an den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinde auszurichten. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage und setzt den Rahmen für die aus ihm zu entwickelnden Bebauungspläne.

  • Der Bebauungsplan beschränkt sich auf Teile des Gemeindegebiets und enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Im Bebauungsplan können beispielsweise Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen sowie Stellung baulicher Anlagen, aber auch öffentliche und private Grünflächen sowie Verkehrsflächen festgesetzt werden. Der Bebauungsplan ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

  • Städtebauliche Satzungen wie die Innenbereichs- oder Außenbereichssatzung stellen im Gegensatz zum Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan zwar keine Instrumente der Bauleitplanung dar,  sie regeln jedoch auch die Bodennutzung für einen bestimmten Bereich des Gemeindesgebietes.

  • Das Bauplanunsgrecht ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt. Erlasse, die sich mit der Thematik der Bauleitplanung auseinandersetzen, richten sich an die Behörden, die mit dem Vollzug der Vorschriften befasst sind. Sie sollen den Umgang mit den bauplanungsrechtlichen Anforderungen erleichtern und einen einheitlichen Vollzug der Vorschriften gewährleisten. Hier finden Sie Informationen zu Vorschriften, Erlassen und Arbeitshilfen in der Bauleitplanung. Die Auflistung ist nicht abschließend, umfasst jedoch die für die Bauleitplanung relevantesten Aspekte. 

  • Seit 2017 sind die Kommunen verpflichtet, neu aufgestellte Bauleitpläne ins Internet einzustellen. Darüber hinaus stellen viele Gemeinden auch bereits bestehende Bauleitpläne ins Internet ein. Die Bauleitpläne der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind über den folgenden Link zugänglich:

    https://www.bauleitplanung.nrw.de

    Alternativ können Sie die Informationen zu den Bauleitplänen der Städte und Gemeinden auch in der nachfolgenden Karte einsehen. 

    Hier finden Sie die Verweise auf die Internetseiten der Städte und Gemeinden. Aus vielen Städten und Gemeinden sind die Bauleitpläne mittlerweile direkt in der Kartenanwendung abrufbar. Der Datenbestand hierzu wird kontinuierlich ausgebaut.

    Die Verlinkungen und Pläne beruhen auf den Angaben und Daten der jeweiligen Kommunen.