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  • Hier können Sie demnächst Ihren Bauantrag mithilfe eines Antragsassistenten erstellen und in elektronischer Form an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiterleiten. Bitte halten Sie alle dafür erforderlichen Unterlagen bereit.

  • Die Bauaufsichtsbehörden können im Baugenehmigungsverfahren die Prüfung der Standsicherheitsnachweise baulicher Anlagen auf Prüfingenieure für Baustatik übertragen.

  • Die Bauaufsichtsbehörden können im Baugenehmigungsverfahren für die bauaufsichtliche Prüfung des Brandschutzes einschließlich des Brandschutzkonzeptes und die Zulassung von Abweichungen von Anforderungen an den Brandschutz Prüfingenieure für Brandschutz beauftragen.

  • Im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Neuschaffung und den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums. Hier können Sie mithilfe eines Onlinedienstes eine Anfrage übersenden.