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  • Hier können Sie sich mit der Struktur der Assistenten zum Baugenehmigungsverfahren vertraut machen.

  • www.bauportal.nrw

    Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.bauportal.nrw und seinen Unterkapiteln.

  • Hier können Sie demnächst Ihren Bauantrag mithilfe eines Antragsassistenten erstellen und in elektronischer Form an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiterleiten. Bitte halten Sie alle dafür erforderlichen Unterlagen bereit.
  • Hier erhalten Sie Informationen zur Anbindung an das Bauportal.NRW.