Suche

  • Beteiligungsverfahren im Bereich des Städtebaus werden in vielen Fällen bereits ergänzend zur klassischen "analogen" Beteiligung zusätzlich online durchgeführt. Hierzu nutzen viele Städte und Gemeinden bereits Plattformen, mit Hilfe derer nicht nur z.B. Bauleitpläne und dazugehörige Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB ins Internet eingestellt werden, sondern über die Bürgerinnen und Bürger sowie TÖBs direkt Stellungnahmen abgeben können.

     

    Eine vergleichbare Plattform wird mit www.beteiligung.nrw.de u. a. auch seitens der Landes- und Regionalplanungsbehörden in NRW eingesetzt. Diese Plattform stellt die Landesregierung auch Städten und Gemeinden in NRW zur kostenlosen Nachnutzung zur Verfügung. Städte und Gemeinden, die bisher keine Plattformen für Online-Beteiligungsverfahren nutzen, können daher diese Plattform zur Durchführung von internetgestützten Beteiligungen in formellen und informellen Planverfahren oder sonstigen Dialogprozessen nutzen. Die Möglichkeit zur Nutzung ist für Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen freiwillig und kostenfrei.

     

    Weitere Informationen zur Nutzung sowie über dort eingestellte Beteiligungsverfahren finden Sie unter www.beteiligung.nrw.de

  • Hier können Sie Ihren Bauantrag und weitere Anträge mithilfe eines Antragsassistenten erstellen und in elektronischer Form an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiterleiten.

  • Hier können Sie Ihren Bauantrag und weitere Anträge mithilfe eines Antragsassistenten erstellen und in elektronischer Form an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiterleiten. Bitte halten Sie alle dafür erforderlichen Unterlagen bereit. Zudem finden Sie hier alle für die Nutzung des Assistenten erforderlichen Dokumente und Informationen.