• Für zukünftige Bauherren, die noch an keinem Baugenehmigungsverfahren beteiligt waren, wird hier der Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens kurz dargestellt und erläutert, welche Unterlagen in der Regel bei der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen sind.

  • Beteiligungsverfahren im Bereich des Städtebaus werden in vielen Fällen bereits ergänzend zur klassischen "analogen" Beteiligung zusätzlich online durchgeführt. Hierzu nutzen viele Städte und Gemeinden bereits Plattformen, mit Hilfe derer nicht nur z.B. Bauleitpläne und dazugehörige Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB ins Internet eingestellt werden, sondern über die Bürgerinnen und Bürger sowie TÖBs direkt Stellungnahmen abgeben können.

     

    Eine vergleichbare Plattform wird mit www.beteiligung.nrw.de u. a. auch seitens der Landes- und Regionalplanungsbehörden in NRW eingesetzt. Diese Plattform stellt die Landesregierung auch Städten und Gemeinden in NRW zur kostenlosen Nachnutzung zur Verfügung. Städte und Gemeinden, die bisher keine Plattformen für Online-Beteiligungsverfahren nutzen, können daher diese Plattform zur Durchführung von internetgestützten Beteiligungen in formellen und informellen Planverfahren oder sonstigen Dialogprozessen nutzen. Die Möglichkeit zur Nutzung ist für Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen freiwillig und kostenfrei.

     

    Weitere Informationen zur Nutzung sowie über dort eingestellte Beteiligungsverfahren finden Sie unter www.beteiligung.nrw.de

  • Die Übersicht umfasst Runderlasse, Richtlinien und Empfehlungen der Obersten Bauaufsichtsbehörde als auch Erlasse, die durch das für Bauen zuständige Ministerium gemeinsam mit anderen Landesministerien erarbeitet wurden. Die Übersicht ist chronologisch sortiert und nicht abschließend.