• Hier können Sie demnächst Ihren Bauantrag mithilfe eines Antragsassistenten erstellen und in elektronischer Form an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiterleiten. Bitte halten Sie alle dafür erforderlichen Unterlagen bereit.

  • Die Bauaufsichtsbehörden können im Baugenehmigungsverfahren die Prüfung der Standsicherheitsnachweise baulicher Anlagen auf Prüfingenieure für Baustatik übertragen.

  • Die Bauaufsichtsbehörden können im Baugenehmigungsverfahren für die bauaufsichtliche Prüfung des Brandschutzes einschließlich des Brandschutzkonzeptes und die Zulassung von Abweichungen von Anforderungen an den Brandschutz Prüfingenieure für Brandschutz beauftragen.

  • In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um die Bauleitplanung in Nordrhein-Westfalen.