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  • Hier können Sie eine Anfrage zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums mithilfe eines Onlinedienstes erstellen und in elektronischer Form an die zuständige Bewilligungsbehörde weiterleiten. Ihre Daten werden bei den Bewilligungsbehörden zur Bearbeitung in das Fachverfahren „WohnWeb“ eingepflegt. Die Bewilligungsbehörde kann nach Versand mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

    Sie werden Schritt für Schritt durch die Förderanfrage geführt. Halten Sie alle dafür erforderlichen Informationen bereit. Bitte beachten Sie: Es handelt sich nicht um einen Antrag. Der Antrag kann nicht digital gestellt werden, aber durch die Förderanfrage vorbereitet und gemeinsam mit der zuständigen Bewilligungsbehörde finalisiert werden, sofern nach Prüfung Aussicht auf Erhalt von Fördermitteln besteht. Danach erfolgt die Antragstellung (noch) in Papierform.

  • Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung die Neuschaffung sowie den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum. Die Förderung richtet sich an Haushalte – alleinstehende Personen, Paare oder Familien mit Kindern – mit mittlerem oder geringem Haushaltseinkommen. Mit der Eigentumsförderung erfüllt das Land Nordrhein-Westfalen vielen Menschen den Traum vom Eigenheim und leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut.

    Die Fördervoraussetzungen können Nummer 5 der Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen 2023 (WFB NRW 2023) entnommen werden. Alle wichtigen Informationen zur Förderung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

  • 1. Präambel

    Der Onlinedienst für eine Förderanfrage im Bereich des selbst genutzten Wohneigentums ist ein Angebot des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD). Die hier gegenständlichen Nutzungsbestimmungen gelten nicht für Onlinedienste anderer Bereiche, die über das Bauportal.NRW erreichbar sind.

    Die Förderanfrage stellt keinen Antrag auf Förderung dar. Die Förderanfrage dient der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bewilligungsbehörde. Zudem kann mit Einreichen einzelner für eine Förderbewilligung relevanter Angaben eine erste Bewertung der Förderfähigkeit sowie eine Beratung durch die zuständige Bewilligungsbehörde erfolgen und somit der später schriftlich zu stellende Antrag vorbereitet werden, sofern Aussicht auf Erhalt von Fördermitteln besteht. Ein Antrag ist weiterhin in Schriftform über die vorgesehenen Formulare zu stellen.

    Das Bauportal.NRW und die Onlinedienste werden schrittweise ausgebaut. Es sind daher noch nicht für alle Förderbereiche der öffentlichen Wohnraumförderung Onlinedienste und entsprechende Funktionalitäten verfügbar.

     

    2. Geltungsbereich der Nutzungsbestimmungen

    Diese Nutzungsbestimmungen regeln das Verhältnis zwischen Nutzerinnen und Nutzern des Onlinedienstes und dem MHKBD als Anbieterin des Bauportal.NRW. Jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer muss die Nutzungsbestimmungen zur Kenntnis nehmen und bei einer Förderanfrage akzeptieren.

     

    3. Erläuterung des Onlinedienstes und der Förderanfrage sowie beteiligte Stellen

    3.1 Erläuterung des Onlinedienstes und der Förderanfrage

    Der Onlinedienst für die Förderanfrage wird über das Bauportal.NRW des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt. Im Rahmen der Förderanfrage werden Angaben (insbesondere Adressdaten, Kommunikationsdaten, personenbezogene Daten, Angaben zum Grad der Behinderung, Einkommensangaben) abgefragt, die für eine vorläufige Bewertung der Förderfähigkeit sowie einen späteren Antrag auf Fördermittel im Bereich des selbst genutzten Wohneigentums benötigt werden.

    Die Nutzerin bzw. der Nutzer wird mithilfe des Onlinedienstes schrittweise durch die Förderanfrage geführt. Die Nutzerin bzw. der Nutzer hat die Möglichkeit, die Förderanfrage zu unterbrechen und lokal auf der jeweiligen Hardware (PC/Tablet etc.) zu speichern. Eine Zwischenspeicherung auf dem Bauportal.NRW ist nicht möglich. Die Daten werden erst auf dem Bauportal.NRW gesichert erfasst, wenn nach Vervollständigung aller erforderlichen Angaben die Nutzerin bzw. der Nutzer die Förderanfrage (mit Klick auf „Anfrage einreichen“) einreicht und damit der Onlinedienst systemgemäß abgeschlossen wird.

    Nach Abschluss der Förderanfrage werden die eingereichten Angaben der Nutzerin bzw. des Nutzers an das Fachverfahren „WohnWeb“, welches unter anderem der Bearbeitung der Förderanfrage durch die zuständige Bewilligungsbehörde (zuständige Kreisbehörde oder Kreisfreie Stadt) dient, über eine Schnittstelle weitergeleitet und auf dem Bauportal.NRW gelöscht. Die Nutzerin bzw. der Nutzer erhalten per E-Mail eine Bestätigung der erfolgreichen Weiterleitung an das Fachverfahren „WohnWeb“ und eine Übersicht über die eingereichten Daten zum Download in einem PDF-Dokument.

    Nach Weiterleitung der Förderanfrage an das Fachverfahren „WohnWeb“ erfolgt die weitere Verfahrenskommunikation und -abwicklung unmittelbar über die zuständige Bewilligungsbehörde, die aufgrund der Angaben der Förderanfrage mit der Nutzerin oder dem Nutzer Kontakt aufnehmen kann. Die dortige Weiterverarbeitung über das Fachverfahren „WohnWeb“ liegt in der Verantwortlichkeit der zuständigen Bewilligungsbehörde.

    3.2 Beteiligte Stellen

    An dem Verfahren im Bauportal.NRW (Onlinedienst zur Erstellung und zur Einreichung der Förderanfrage) sind die folgenden Stellen beteiligt:

    Das MHKBD ist auf Ebene der Landesregierung das für das Wohnungswesen zuständige Ministerium. Das MHKBD bietet das Bauportal.NRW mit dem Onlinedienst an und verantwortet dieses. Die d-NRW wurde durch das MHKBD mit der Entwicklung des Onlinedienstes beauftragt.

    Die d-NRW AöR ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die durch das Land Nordrhein-Westfalen errichtet worden ist. Gemeinsame Träger der d-NRW AöR sind das Land-Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Digitalisierung zuständige Ministerium, sowie die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beitreten. Die technische Entwicklung, Wartung und Pflege des Bauportal.NRW und des Onlinedienstes erfolgt im Auftrag des MHKBD durch die d-NRW und ihrer Rahmenvertragspartner. Weiterführende Informationen zu d-NRW finden Sie unter: https://www.d-nrw.de/

    Der Betrieb des Bauportal.NRW erfolgt auf Grundlage eines Kooperationsvertrags des MHKBD mit dem Dachverband der kommunalen IT-Dienstleister (KDN). Der KDN ist die Dachorganisation der kommunalen IT-Dienstleister in NRW. Weiterführende Informationen zum KDN finden Sie unter: https://www.kdn.de/

    Im Rahmen der Kooperation mit dem KDN übernimmt der Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale (kdvz) Rhein-Erft-Rur den Systembetrieb des Bauportal.NRW für das MHKBD. Weiterführende Informationen zum kdvz finden Sie unter: https://www.kdvz-frechen.de/index.php

    Nach Weiterleitung der Förderanfrage aus dem Bauportal.NRW übernimmt die zuständige Bewilligungsbehörde die Bearbeitung der Förderanfrage im Fachverfahren „WohnWeb“. Die für die öffentliche Wohnraumförderung zuständigen Bewilligungsbehörden sind die Kreise und Kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen.

    Die NRW.BANK ist die landeseigene Förderbank, die im Auftrag des für das Wohnungswesen zuständigen Ministeriums für die Bereitstellung, den laufenden Betrieb und die Weiterentwicklung des Fachverfahrens „WohnWeb“ zuständig ist. „WohnWeb“ dient den Bewilligungsbehörden als Fachverfahren zur Bearbeitung von Förderanfragen und -anträgen im Bereich der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Angaben der Förderanfrage werden zur weiteren Bearbeitung durch die zuständigen Bewilligungsbehörden an das Fachverfahren „WohnWeb“ über eine Schnittstelle weitergeleitet. Eine Zuständigkeit der NRW.BANK für den Onlinedienst auf dem Bauportal.NRW besteht nicht. Weiterführende Informationen zur landeseigenen Förderbank, der NRW.BANK, finden Sie unter: https://nrwbank.de/

     

    4. Voraussetzungen für die Nutzung des Onlinedienstes

    4.1 BundID und Mein Unternehmenskonto (Elster)

    Im Onlinedienst für eine Förderanfrage ist eine Anmeldung von Nutzerinnen und Nutzern über die BundID oder über Mein Unternehmenskonto (Elster) mit Benutzername und Passwort erforderlich.

    Die im Wege der BundID oder über Mein Unternehmenskonto (Elster) zur Verfügung gestellten Daten der Nutzerinnen und Nutzer werden im Rahmen der Nutzung des Onlinedienstes ausgelesen und in den Onlinedienst integriert. Nach Einreichen der Förderanfrage über den Onlinedienst werden die Daten in das Fachverfahren „WohnWeb“ übermittelt.

    Für die Nutzung der BundID oder von Mein Unternehmenskonto (Elster) gelten die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise der BundID bzw. von Mein Unternehmenskonto https://id.bund.de/de/datasecurity bzw. https://info.mein-unternehmenskonto.de/datenschutz/

    4.2 Weitere technische Voraussetzungen

    Das Aufrufen des Bauportal.NRW erfolgt über die Internetseite www.bauportal.nrw.

    Die Nutzung des Onlinedienstes erfordert:

    • einen Internetzugang,

    • einen Browser (Chrome oder Firefox) in der jeweils aktuellen Version,

    • die Aktivierung von Java-Skript im Browser,

    • die Zulassung von technisch notwendigen Cookies,

    • eine E-Mail-Adresse sowie

    • ein Anzeigeprogramm für PDF-Dateien.

    Bei Nichterfüllung der technischen Voraussetzungen kann eine Funktionsfähigkeit nicht gewährleistet werden.

    4.3 Bereithaltung der erforderlichen Informationen und Unterlagen

    Die für eine Förderanfrage erforderlichen Informationen sind bereitzuhalten, um während der Nutzung des Onlinedienstes unverzüglich auf diese zurückgreifen zu können. Erforderliche Informationen sind insbesondere Adressdaten, Kommunikationsdaten, personenbezogene Daten, Angaben zum Grad der Behinderung und Einkommensangaben.

     

    5. Verfügbarkeit des Onlinedienstes

    Das MHKBD stellt im Rahmen seiner technischen und organisatorischen Möglichkeiten den Zugang zum Onlinedienst auf dem Bauportal.NRW zur Verfügung. Grundsätzlich steht der Onlinedienst den Nutzerinnen und Nutzern zeitlich unbeschränkt zur Verfügung. Aufgrund von Wartungsarbeiten, Störungen oder aufgrund höherer Gewalt, kann die Erreichbarkeit des Bauportal.NRW eingeschränkt oder aufgehoben sein. Es besteht kein Anspruch auf ständige, ununterbrochene Erreichbarkeit des Onlinedienstes. Der Betrieb des Bauportal.NRW ist jedoch so organisiert, dass technische Probleme zeitnah behoben werden.

    Aufgrund von Wartungsarbeiten, Störungen oder aufgrund höherer Gewalt kann sich auch die Weiterleitung einer Förderanfrage an das Fachverfahren „WohnWeb“ und somit an die zuständige Bewilligungsbehörde verzögern.

     

    6. Eingang der Förderanfrage

    Eine Förderanfrage ist erst dann eingegangen, wenn der entsprechende Datensatz über den Onlinedienst des Bauportal.NRW in den „WohnWeb“-Mandanten der jeweils zuständigen Bewilligungsbehörde übermittelt worden ist.

     

    7. Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer

    7.1 Vollständige und korrekte Angaben

    Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, im Onlinedienst aktuelle, vollständige und korrekte Angaben zu machen.

    7.2 Nutzung des Onlinedienstes und Umgang mit Daten

    Die Nutzung des Onlinedienstes im Bereich Wohnraumförderung des Bauportal.NRW ist unter der Bedingung gestattet, dass die Nutzerinnen und Nutzer die Dienste nicht für Zwecke verwenden, die rechtswidrig sind oder gegen diese Nutzungsbestimmungen und Hinweise verstoßen.

    Der Onlinedienst darf nicht in einer Weise genutzt werden, die einen Server oder das Netzwerk der Betreiber des Bauportal.NRW sowie des Fachverfahrens „WohnWeb“ oder die Server oder Netzwerke Dritter schädigen, deaktivieren, überlasten oder beeinträchtigen könnten, oder die die Nutzung des Onlinedienstes durch Dritte beeinträchtigen könnten.

    Es ist den Nutzerinnen und Nutzern nicht gestattet, sich durch Entschlüsseln von Codes, illegale Beschaffung von Kennwörtern oder sonstige Methoden unerlaubt Zugang zu Registrierungen, Computersystemen oder Netzwerken, die mit dem Server der oben genannten Rechenzentren verbunden sind, zu verschaffen.

    Für die Geheimhaltung des Kennworts für die BundID oder für Mein Unternehmenskonto (Elster) sind ausschließlich die Nutzerinnen und Nutzer des Onlinedienstes verantwortlich. Sie sind außerdem ausschließlich verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihrer Registrierung durchgeführt werden. Sie verpflichten sich, das Ministerium unverzüglich über jede nicht-autorisierte Verwendung ihrer Registrierung oder jede andere Sicherheitsverletzung zu informieren.

    Das MHKBD haftet nicht für Schäden, die den Nutzerinnen und Nutzern daraus entstehen, dass Dritte ihre Passwörter oder Registrierungen für die BundID oder Mein Unternehmenskonto (Elster) auf dem Bauportal.NRW mit oder ohne ihre Kenntnis nutzen. Nutzerinnen und Nutzer können für Schäden und Aufwände, die der landeseigenen Förderbank, der NRW.BANK, der zuständigen Bewilligungsbehörde oder einer anderen Partei aufgrund der Nutzung der Registrierung oder des Passwortes der Nutzerinnen und Nutzer durch einen Dritten entstehen, haftbar gemacht werden, soweit die Nutzerinnen oder Nutzer ein Verschulden trifft.

    7.3 Mitwirkungs- und Kontrollpflichten

    Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, Änderungen ihrer Kontaktdaten, insbesondere der zu Kontaktzwecken hinterlegten E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, unverzüglich der zuständigen Bewilligungsbehörde per E-Mail oder telefonisch mitzuteilen.

    7.4 Aufbewahrungs- und Herausgabepflichten

    Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten nach Einreichen der Förderanfrage eine Übersicht der eingereichten Daten zum Download. Die darin enthaltenen Daten sind sicher zu verwahren. Für den Fall, dass ein Datensatz trotz Versendung nicht bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingeht, ist die E-Mail mit der Versandbestätigung dem Betreiber des Bauportal.NRW auf Verlangen zur Verfügung zu stellen, wenn der Datenverbleib dadurch nachvollzogen werden kann.

    7.5 Einverständnis zur Übermittlung der Daten der Förderanfrage

    Mit dem Einreichen der Förderanfrage über das Bauportal.NRW erklären sich die Nutzerinnen und Nutzer einverstanden, dass die erfassten Daten zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage durch die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde an das Fachverfahren „WohnWeb“ weitergeleitet werden.

     

    8. Bearbeitung durch die zuständige Bewilligungsbehörde

    Nach Übermittlung der Förderanfrage kann sich die Bewilligungsbehörde über den gewünschten Weg an die anfragende Person wenden. Eine Verpflichtung der Bewilligungsbehörde zur Rückmeldung (innerhalb einer bestimmten Frist) besteht nicht.

     

    9. Umgang mit personenbezogenen Daten

    Die im Onlinedienst erhobenen personenbezogenen Daten werden zur weiteren Bearbeitung der Förderanfrage benötigt und dienen einer vorläufigen Bewertung, inwiefern eine Bewilligung zur Förderung nach dem WFNG NRW möglich sein könnte. Ihre Erhebung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) und in Verbindung mit dem WFNG NRW.

    Das für das Wohnungswesen zuständige Ministerium ist Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO in Bezug auf die Bereitstellung des Onlinedienstes.

     

    Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle und des Datenschutzbeauftragten:

    Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das:

    Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
    Jürgensplatz 1
    40219 Düsseldorf
    Tel: +49 211 8618-50
    E-Mail: poststelle[at]mhkbd.nrw.de (poststelle[at]mhkbd[dot]nrw[dot]de)

    Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

    Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
    Behördlicher Datenschutzbeauftragter
    Jürgensplatz 1
    40219 Düsseldorf
    Tel: +49 211 8618-4295
    E-Mail: datenschutz[at]mhkbd.nrw.de (datenschutz[at]mhkbd[dot]nrw[dot]de)

     

    Nach erfolgreicher Weiterleitung an das Fachverfahren „WohnWeb“ wird der Datensatz auf dem Bauportal.NRW gelöscht und durch die zuständige Bewilligungsbehörde im Fachverfahren „WohnWeb“ weiterbearbeitet.

    Mit Übergabe der Daten aus dem Bauportal.NRW an die zuständige Bewilligungsbehörde geht die Verantwortlichkeit auf diese über. Weitergehende Information über die Verarbeitung der Daten und die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer bei der Verarbeitung der Daten sind bei der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter oder der behördlichen Datenschutzbeauftragten / dem behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Bewilligungsbehörde abzufragen.

    Das MHKBD sowie die weiteren beteiligten Stellen sind verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Nähere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf dem Bauportal.NRW sowie zu den Rechten der Nutzerinnen und Nutzer sind in den Datenschutzhinweisen zu finden.

  • In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um die Bauleitplanung in Nordrhein-Westfalen.