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  • Die Bauaufsichtsbehörden können im Baugenehmigungsverfahren die Prüfung der Standsicherheitsnachweise baulicher Anlagen auf Prüfingenieure für Baustatik übertragen.

  • Die Bauaufsichtsbehörden können im Baugenehmigungsverfahren für die bauaufsichtliche Prüfung des Brandschutzes einschließlich des Brandschutzkonzeptes und die Zulassung von Abweichungen von Anforderungen an den Brandschutz Prüfingenieure für Brandschutz beauftragen.

  • Hier finden Sie Informationen zu Bauvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes. Die Übersicht ist nicht abschließend, umfasst jedoch die wichtigsten Regelwerke.