Aufzug bauen in Nordrhein-Westfalen
Was ist ein Aufzug?
Aufzüge dienen der Überwindung von Höhenunterschieden in baulichen Anlagen und können somit Personen und Lasten von einer Zugangsebene – z. B. einem Geschoss – zu einer anderen Zugangsebene heben.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Bevor Sie mit dem Bau einer Aufzugsanlage beginnen, ist es wichtig, sich über die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Dabei ist zwischen den bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Anlagenteilen und den maschinen- bzw. aufzugstechnisch notwendigen Anlagenteilen zu unterscheiden, sowie zu prüfen, ob der Aufzug rein privater und nicht gewerblicher Nutzung unterliegt, oder ob der Aufzug den weitergehenden materiellen Anforderungen des Gewerberechts unterliegt. Unabhängig davon ist für das Inverkehrbringen des anlagentechnischen Teils des Aufzugs die Aufzugsverordnung zu beachten.
Bestimmte Kriterien müssen erfüllt sein, darunter die Einhaltung von Abstandsflächen, Baugrenzen und örtlichen Bauvorschriften, wie Bebauungspläne und kommunale Gestaltungssatzungen.
Auch für das gemäß § 62 Absatz 1 Nummer 2 BauO NRW 2018 Landesbauordnung 2018 verfahrensfreie Bauvorhaben der Errichtung eines Aufzugs (mit Ausnahme der Aufzüge in Sonderbauten) gilt es öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten. Zudem gibt es bei einigen Vorhaben weitere Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen (z.B. denkmalrechtliche Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach Landschaftsrecht). Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur im Einzelfall und unter engen Voraussetzungen zulässig.
Kriterien der Standortwahl
Folgende Aspekte sind für die Zulässigkeit des Standorts entscheidend:
- Bebauungsplan: Gibt es für den ausgewählten Standort einen Bebauungsplan, enthält dieser Informationen darüber, ob das Bauvorhaben an der gewünschten Stelle zulässig ist. Digitalisierte Bebauungspläne finden sich in der Regel auf der Internetseite der entsprechenden Kommune.
- Umgebungsbebauung (ggf.)
- Abstandsflächen (ggf.): Informationen dazu, ob und wenn ja, welche Abstandsflächen für Ihr konkretes Bauvorhaben einzuhalten sind, finden Sie in § 6 BauO NRW 2018
- Sonstige örtliche Bauvorschriften