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Informationen zur Bauleitplanung

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Informationen zur Bauleitplanung

Wie läuft ein Bauleitplanverfahren ab? Was ist ein Flächennutzungsplan? Was ist ein Bebauungsplan?

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Zur Bauleitplanung gehören Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Erfahren Sie nachfolgend mehr zu diesen Themen.

Für die Aufstellung und Bekanntmachung von Flächennutzungsplänen sowie Bebauungsplänen gelten einheitliche Verfahrensvorschriften, die im Baugesetzbuch niedergelegt sind. Zu beachten sind dabei beispielsweise die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange. Für den Satzungbeschluss und seine Bekanntmachung gelten die jeweiligen Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Mehr zum Bauleitplanverfahren

In einem Flächennutzungsplan stellt die Gemeinde die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die daraus resultierende Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dar. Sie ist an den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinde auszurichten. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage und setzt den Rahmen für die aus ihm zu entwickelnden Bebauungspläne. Mehr zum Flächennutzungsplan

Der Bebauungsplan beschränkt sich auf Teile des Gemeindegebiets und enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Im Bebauungsplan können beispielsweise Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen sowie die Stellung baulicher Anlagen, aber auch öffentliche und private Grünflächen sowie Verkehrsflächen festgesetzt werden. Der Bebauungsplan gilt für jeden unmittelbar und ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Mehr zum Bebauungsplan

Städtebauliche Satzungen wie die Innenbereichs- oder Außenbereichssatzung stellen im Gegensatz zum Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan zwar keine Instrumente der Bauleitplanung dar, regeln jedoch auch die Bodennutzung für einen bestimmten Bereich des Gemeindesgebietes. Mehr zur Innenbereichs- und Außenbereichssatzung

Das Bauplanunsgrecht ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt. Erlasse, die sich mit der Thematik der Bauleitplanung auseinandersetzen, richten sich an die Behörden, die mit dem Vollzug der Vorschriften befasst sind. Sie sollen den Umgang mit den bauplanungsrechtlichen Anforderungen erleichtern und einen einheitlichen Vollzug der Vorschriften gewährleisten. Mehr zu Vorschriften, Erlasse, Arbeitshilfen