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Bebauungsplan

Beispiel Bebauungsplan

Informationen zum Bebauungsplan

Funktion eines Bebauungsplans

Bebauungspläne regeln die städtebauliche Ordnung durch verbindliche Festsetzungen. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ist somit eine bauliche oder sonstige städtebaulich relevante Nutzung zulässig, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht. Dies bedeutet, dass beispielsweise in einem allgemeinen Wohngebiet die Errichtung eines Einkaufszentrums nicht möglich wäre. 

Bebauungspläne sind nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch gemeindliche Satzungen. Gemäß § 8 Absatz 2 Baugesetzbuch sind Bebauungspläne aus dem jeweiligen für das Gemeindegebiet gültigen Flächennutzungsplan zu entwickeln. 

Unterschied zwischen einem Bebauungsplan und einem Flächennutzungsplan

Innerhalb des zweistufigen Systems der Bauleitplanung bildet der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan die erste Stufe, auf welcher die zweite Stufe, der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan, aufbaut. Grundsätzlich unterscheidet sich der Flächennutzungsplan vom Bebauungsplan dahingehend, dass der Flächennutzungsplan das gesamte Gemeindegebiet betrifft, während ein Bebauungsplan jeweils nur für Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt wird.

Darüber hinaus bedarf die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Flächennutzungsplans gemäß § 6 Baugesetzbuch der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. In Nordrhein-Westfalen ist dies die jeweilige Bezirksregierung, in dessen Regierungsbezirk sich die Gemeinde befindet.

Bei der Genehmigungspflicht handelt es sich um ein Instrument der Rechtsaufsicht. Nach § 6 Absatz 4 Satz 1 Baugesetzbuch  ist über die Genehmigung binnen drei Monaten zu entscheiden. Wird die Genehmigung nicht innerhalb der Frist unter Angabe von Gründen abgelehnt, so gilt sie gemäß § 6 Absatz 4 Satz 4 Baugesetzbuch als erteilt.

Zuständigkeit für die Aufstellung eines Bebauungsplans

Das Aufstellen und Ändern von Bebauungsplänen ist Aufgabe der Gemeinden im Rahmen der ihnen verfassungsrechtlich garantierten Planungshoheit.

Damit wird zugleich gewährleistet, dass neben der Initiative auch die Verantwortung für die Bauleitpläne eindeutig im örtlichen Bereich, nämlich bei der Gemeinde und ihrem von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Rat der Gemeinde liegt.

Festsetzungen in einem Bebauungsplan

Die Gemeinden steuern ihre städtebauliche Ordnung durch Festsetzungen in Bebauungsplänen. 

Die Vorgaben des § 9 Baugesetzbuches sowie die der Baunutzungsverordnung regeln abschließend, welche Festsetzungen eine Gemeinde in einem Bebauungsplan treffen darf. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Art und das Maß der baulichen Nutzung (z.B. Wohn- oder Gewerbegebiete, Höhe der Gebäude, Anzahl der Geschosse, etc.)
  • offene oder geschlossene Bauweise (z.B. freistehende Häuser oder Doppel-/ Reihenhäuser)
  • Größe, Breite und Tiefe der Baufenster
  • Flächen für Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf (z.B. Festplatz, Schulen, etc.)
  • höchstzulässige Anzahl von Wohnungen in Wohngebäuden
  • öffentliche und private Grünflächen (z.B. Parkanlagen, Friedhöfe)