Die Landesbauordnung (BauO NRW) wird erneut fortgeschrieben, um
- Verfahren zu vereinfachen,
- Bürokratie abzubauen und
- aktuellen Herausforderungen zu begegnen.
Globale sicherheitspolitische Entwicklungen rücken die Bedeutung der Verteidigungs- und Sicherheitsfähigkeit immer mehr in den Fokus. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, entwickelt das Land sein Bauordnungsrecht weiter. Im Zentrum des Gesetzentwurfs steht, Anlagen der Landes- und Bündnisverteidigung vollumfänglich verfahrensfrei zu stellen. Auch soll festgelegt werden, dass bei besonderen Liegenschaften von Bund und Land eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Nutzung im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Für diese Liegenschaften wird ein denkmalrechtliches Kenntnisgabeverfahren - angelehnt an § 79 BauO NRW - eingeführt.
Folgende Aspekte sind darüber hinaus Gegenstand des Änderungsgesetzes:
- der Ansatz „Digital First“ wird umgesetzt. Die elektronische Antragstellung soll zum Standard werden
- Die Berücksichtigung allgemein anerkannter Regeln der Technik wird auf die Beachtung der Sicherheitsvorschriften begrenzt
- wirtschaftliche Bestandsumbauten sollen zukünftig erleichtert werden.
- verfahrensrechtliche Erleichterungen wie z.B. eine Genehmigungsfiktion werden im vereinfachten Verfahren eingeführt.
Zur fortgesetzten Stärkung privater Initiativen für Stadtquartiere wird das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) an die Grundsteuerreform angepasst.
Die neue Landesbauordnung steht unter www.recht.nrw.de zur Verfügung.