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Anbindung und Einführung

Das Bauportal.NRW ermöglicht teilnehmenden unteren Bauaufsichtsbehörden, digitale Anträge zu empfangen und medienbruchfrei in ihr kommunales Fachverfahren zu übertragen. Die optionale Kommunikationsplattform erweitert den digitalen Antragseingang um die digitale Kommunikation und Zusammenarbeit im weiteren Verfahren.

Ihr Weg zum digitalen Baugenehmigungsverfahren

Nachdem Sie sich über das Bauportal.NRW und seine Nutzungsmöglichkeiten informiert und die organisatorischen sowie technischen Voraussetzungen für den Anschluss vorbereitet haben, können Sie mit Ihrer gewählten Nutzungsoption durchstarten. 

Der Weg zum digitalen Baugenehmigungsverfahren erfolgt dabei schrittweise und wird gemeinsam mit Ihnen strukturiert vorbereitet. In der ersten Stufe schaffen Sie die Voraussetzungen, um digitale Anträge aus den verfügbaren Antragsstrecken medienbruchfrei zu empfangen und im eigenen Fachverfahren weiterzubearbeiten. In der zweiten Stufe können Sie den digitalen Prozess um die Möglichkeiten zur Kommunikation und Zusammenarbeit mit den am Verfahren Beteiligten erweitern. 

Stufe 1: Digitale Anträge empfangen und weiterbearbeiten 

In der ersten Stufe wird Ihre Bauaufsichtsbehörde an die Zentrale Datenaustauschinfrastruktur (ZDI) angebunden. Sie bildet die technische Verbindung zwischen dem Bauportal.NRW und Ihrem kommunalen Fachverfahren. Damit können digitale Anträge aus den verfügbaren Antragsstrecken an Ihre Behörde übermittelt werden. Die Antragsdaten und Unterlagen gelangen medienbruchfrei in Ihr Fachverfahren und können dort weiterbearbeitet werden. 

Die Anbindung umfasst typischerweise die folgenden Schritte: 

  • Zuständigkeiten und zentrale Ansprechpersonen festlegen 
  • technische Voraussetzungen gemeinsam mit der eigenen IT beziehungsweise dem IT-Dienstleister und dem Fachverfahrenshersteller klären 
  • das Fachverfahren an die ZDI anbinden 
  • die Übertragung und Verarbeitung eines vollständigen Testantrags prüfen 
  • nach erfolgreichem Test die produktive Freischaltung vorbereiten 

Ihre Kommune wird Schritt für Schritt – von der Vorbereitung bis zum produktiven Start – unterstützt. Die konkreten technischen Aufgaben und Zuständigkeiten sind in den Leitfäden und Arbeitshilfen beschrieben. 

Das Ergebnis: Ihre Kommune kann digitale Bauanträge aus dem Bauportal.NRW empfangen und medienbruchfrei im eigenen Fachverfahren weiterbearbeiten. 

Stufe 2: Digitale Kommunikation

Nach erfolgreicher Anbindung an die Zentrale Datenaustauschinfrastruktur (ZDI) und den Empfang von digitalen Anträgen können Sie den Anschluss optional um die EfA-Kommunikationsplattform erweitern. Sie ergänzt den digitalen Antragseingang um die Kommunikation und Zusammenarbeit im weiteren Verfahren. 

Für jedes Bauvorhaben wird damit ein geschützter digitaler Vorgangsraum (VGR) eingerichtet. Dort können die Bauaufsichtsbehörde, Antragstellende und weitere Beteiligte verfahrensbezogene Informationen und Dokumente austauschen. Auch Nachforderungen, Ergänzungen und die Beteiligung weiterer Stellen können digital unterstützt werden. Die Kommunikationsplattform steht dabei für alle verfügbare digitale Antragsstrecken zur Verfügung; weitere Verfahren werden schrittweise ergänzt.

Für die Einführung sind insbesondere folgende Schritte erforderlich: 

  • zentrale Ansprechpersonen und mindestens zwei Vorgangsraumverantwortliche benennen 
  • organisatorische und technische Voraussetzungen mit der eigenen IT beziehungsweise dem IT-Dienstleister und dem Fachverfahrenshersteller klären 
  • kommunenspezifische Informationen für die Einrichtung des Vorgangsraums bereitstellen 
  • die BundID-Anbindung vorbereiten 
  • die Vorgangsraumverantwortlichen schulen 
  • die Übertragung und Verarbeitung eines vollständigen Testantrags prüfen 
  • nach erfolgreichem Test die produktive Nutzung vorbereiten und freischalten 

Nach dem produktiven Start übernehmen die Vorgangsraumverantwortlichen die laufende Pflege des Vorgangsraums und der Nutzenden-Accounts. 

Die konkreten technischen Aufgaben und Zuständigkeiten sind in den Leitfäden und Arbeitshilfen beschrieben. Auch in dieser Stufe wird Ihre Kommune durch die einzelnen Schritte – von der Vorbereitung über die Einrichtung und den Test bis zum produktiven Start begleitet. Der vollständige Test umfasst die Strecke vom Bauportal.NRW über die ZDI und den Vorgangsraum bis in das kommunale Fachverfahren. 

Das Ergebnis: Ihre Kommune kann nicht nur digitale Anträge empfangen und im Fachverfahren weiterbearbeiten, sondern auch die weitere Kommunikation und Zusammenarbeit mit den am Verfahren Beteiligten digital durchführen. 

Alles rund um die digitale Kommune

Vertiefen Sie Ihr Wissen rund um die digitale Bauverwaltung. 
Hier finden Sie Informationen über die Mehrwerte für Kommunen, die Arbeit mit dem Bauportal und die digitale Antragstellung.

Häufig gestellte Fragen

Für die Nutzung der zentral bereitgestellten Leistungen fallen keine Gebühren an. Es ist keine gesonderte Nutzungsvereinbarung mit dem Land NRW erforderlich. Eigene Aufwände, beispielsweise für Fachverfahren, IT-Dienstleistungen, Zertifikate oder notwendige Anpassungen, sind davon nicht umfasst. 

Die Roll-out-Planung wird durch d-NRW koordiniert. Je nach Bedarf werden weitere Beteiligte einbezogen, beispielsweise IT.NRW, kommunale IT-Dienstleister, Fachverfahrenshersteller sowie die zuständigen Ansprechpersonen der unteren Bauaufsichtsbehörde. 

Kommunen mit einer bestehenden eigenen XTA-Anbindung stimmen die weitere Vorgehensweise und eine mögliche Migration auf die ZDI mit d-NRW als zentraler Anlaufstelle sowie den beteiligten IT- und Fachverfahrenspartnern ab. Für die Nutzung der Kommunikationsplattform ist die ZDI-Anbindung erforderlich. 

Ja. Die Antragsdaten werden weiterhin im Fachverfahren der Kommune hinterlegt und bearbeitet. Es bleibt die aktenführende Stelle. Die Kommunikationsplattform ergänzt das Fachverfahren um den digitalen Austausch mit den am Verfahren Beteiligten. Dokumente, die zum Beispiel über die Kommunikationsplattform nachgereicht werden, werden an das Fachverfahren übermittelt. Eine zusätzliche Aktenführung in der Kommunikationsplattform ist nicht erforderlich. 

Für die Anbindung Ihrer Kommune an das Bauportal.NRW muss das eingesetzte Fachverfahren die Standards XBau und XTA2 unterstützen. Außerdem benötigen Sie einen XTA2-Client auf Seiten des Fachverfahrens sowie ein gültiges DOI-CA-Zertifikat für die sichere Kommunikation mit der Zentralen Datenaustauschinfrastruktur (ZDI). Organisatorisch sollten Sie eine verantwortliche Person für die Koordination des Roll-outs sowie Ansprechpersonen für die kommunale IT und das Fachverfahren benennen. Vor dem Go-Live werden die Verbindung und die Übertragungsstrecke in einem Leertest sowie einem anschließenden Ende-zu-Ende-Test geprüft. Erst wenn diese Tests erfolgreich abgeschlossen sind, kann die produktive Freischaltung erfolgen.

Beteiligte Stellen und Fachbehörden, beispielsweise Planungsämter oder Träger öffentlicher Belange, werden über den digitalen Vorgangsraum in das jeweilige Bauantragsverfahren eingebunden. Die Kommune legt hierfür die erforderlichen Benutzerkonten, Gruppen und Berechtigungen an oder lässt sie im Rahmen der Einrichtung anlegen. Für den Zugang zum Vorgangsraum benötigen beteiligte Stellen keine BundID. Ein Benutzerkonto allein bindet eine Stelle jedoch noch nicht automatisch in ein konkretes Beteiligungsverfahren ein; die Einbindung erfolgt zusätzlich im jeweiligen Vorgang, beispielsweise wenn eine Stellungnahme angefordert wird. Die beteiligten Stellen sollten von der Kommune vorab darüber informiert werden, dass die Beteiligung künftig digital über das Bauportal.NRW erfolgt.

Mit dem Minimalantrag soll die digitale Abwicklung papierbasierter Anträge vereinfacht werden. Er steht den unteren Bauaufsichtsbehörden zur Verfügung, die sich für die Nutzung der digitalen Antragsassistenten des Bauportal.NRW in Kombination mit der Kommunikationsplattform entschieden haben. 

Der Minimalantrag ist für Kommunen vorgesehen, die die Kommunikationsplattform nutzen. Antragsassistent und Kommunikationsplattform bilden dabei die Grundlage, um das anschließend digital geführte Verfahren und die entsprechenden Kommunikationsmöglichkeiten zu nutzen. 

Unterstützung und Kontakt

Die Anbindung an das Bauportal.NRW erfolgt Schritt für Schritt. Aktuelle Leitfäden, Checklisten und Arbeitshilfen geben Ihrer Kommune Orientierung und unterstützen Sie bei der Vorbereitung, Einrichtung und Erprobung. 

Bei Fragen zum Bauportal.NRW und zur Anbindung Ihrer Kommune wenden Sie sich bitte direkt an d-NRW: bauportal[at]digitales.nrw.de (bauportal[at]digitales[dot]nrw[dot]de)