Prüfingenieure für Brandschutz

Die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz wird im Land Nordrhein-Westfalen vom für Bauen zuständigen Ministerium in seiner Funktion als oberste Bauaufsichtsbehörde erteilt. Rechtliche Grundlage des Anerkennungsverfahrens sind §§ 21 bis 26 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). Für die Anerkennung ist ein Antrag erforderlich, der auch elektronisch übermittelt werden kann. Die Anerkennung kann nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (§ 23 BauPrüfVO). Die Anerkennung ist für eine bestimmte Niederlassung zu erteilen. Die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz erlischt mit Vollendung des 70. Lebensjahres.

Eine Zweitniederlassung bedarf bei Prüfingenieuren für Brandschutz der Genehmigung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde und kann in bestimmten Fällen auch versagt werden.

Den Online Dienst finden Sie auf dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW): Digitale Antragsassistenten für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure