Ausfüllhinweise zur Antragstellung

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Anmeldung einer Wohnraum-Identitätsnummer - Schritt für Schritt erklärt.

Um eine Wohnraum-Identitätsnummer beantragen zu können, müssen Sie sich zunächst auf dem Portal „GO gemeinsam online“ ein Servicekonto einrichten.

Servicekonto erstellen

Sie können Ihr Servicekonto auf dem Portal: GO – gemeinsam online anlegen. Klicken Sie hierzu auf „Registrieren“.

Bürger und Unternehmen benötigen ein einfaches Servicekonto. Mit diesem Konto können Sie alle Online-Dienste auf diesem Portal ohne Identitätsnachweis nutzen. Für die Registrierung benötigen Sie nur eine gültige E-Mail-Adresse.

Geben Sie die dort abgefragten Daten ein und lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, auf den Sie klicken müssen, damit Ihr Servicekonto aktiviert wird.

Anmeldung

Anschließend können Sie sich über den Online-Dienst der Wohnraum-Identitätsnummer anmelden. Klicken Sie auf „Anmelden“, geben dort Ihre Daten ein und klicken anschließend auf den Button „Hier starten“. Sie müssen die Datenschutzerklärung lesen und akzeptieren, damit Ihre Daten verarbeitet werden dürfen. Der Wortlaut wird geöffnet, wenn Sie auf das »+« klicken. Wenn Sie nicht zustimmen, kann keine Wohnraum-Identitätsnummer erteilt werden. Ihre Zustimmung wird gespeichert.

 

  • Objektübersicht

Auf der folgenden Seite wird eine Übersicht der Wohnraum-Identitätsnummern angezeigt, die Ihnen bislang für Ihre Objekte ausgestellt worden sind. Über die Schaltfläche "+ Neue Wohnraum-Identitätsnummer“ können Sie sich eine weitere Wohnraum-Identitätsnummer für ein weiteres Objekt erteilen lassen.

Im Falle einer genehmigungsfreien Kurzzeitüberlassung Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung müssen Sie einen Belegungskalender führen. Diesen erreichen Sie über die Schaltfläche „Belegung“. Im oberen Bereich können Sie neue Belegungen eingeben und speichern. Im unteren Bereich sehen Sie eine Übersicht aller Belegungen für dieses Objekt. Erscheint das Erstelldatum in rot, wurde die Meldefrist von 10 Tagen nach der Belegung nicht eingehalten.

 

  • Personendaten

Auf den folgenden Formularseiten sind Name und E-Mail-Adresse bereits vorausgefüllt, sie wurden aus Ihrem Servicekonto übernommen. Bitte ergänzen Sie die übrigen dort abgefragten Daten zu Ihrer Person. Die Angabe der Personen- und Kontaktdaten ist zwingend erforderlich, um die Daten mit dem Meldebestand abzugleichen und Ihnen die Wohnraum-Identitätsnummer automatisiert ausstellen zu können.

 

  • Sonderfall Studierende

Studierende erhalten nach der Registrierung eine Wohnraum-Identitätsnummer zugeteilt, die für die Nutzung zur Kurzzeitvermietung für 90 Tage pro Kalenderjahr berechtigt.

Der Zeitraum kann im Kalenderjahr auf 180 Tage erweitert werden, wenn der Stadt eine Kopie des Mietvertrags und jeweils zum Semesterbeginn eine aktuelle Studienbescheinigung vorgelegt werden.

Nur für den Fall, dass Studierende bereits von Beginn an die Wohnraum-Identitätsnummer für 180 Tage nutzen möchten, klicken Sie die Funktion „Studierende“ an und laden eine Kopie des Mietvertrags und eine Studienbescheinigung in einer Datei hoch. Der Upload mehrerer Dateien ist nicht möglich. Die Gesamtgröße der Datei darf 35 MB nicht überschreiten.

Sollte dies nicht möglich sein, bitte das Feld Studierende nicht ausfüllen und die Nachweise im Anschluss der Antragsstellung per Mail an das Funktionspostfach der zuständigen Stadt senden.

Stadt Aachen: wohnraumschutz[at]mail.aachen.de (wohnraumschutz[at]mail[dot]aachen[dot]de)

Stadt Bonn: zweckentfremdung[at]bonn.de (zweckentfremdung[at]bonn[dot]de)

Stadt Dortmund: wohnungsaufsicht.fb64[at]stadtdo.de (wohnungsaufsicht[dot]fb64[at]stadtdo[dot]de)

Stadt Düsseldorf: wohnungsaufsicht[at]duesseldorf.de (wohnungsaufsicht[at]duesseldorf[dot]de)

Stadt Köln: wohnungsamt[at]stadt-koeln.de (wohnungsamt[at]stadt-koeln[dot]de)

Stadt Münster: Wohnraum-ID[at]stadt-muenster.de (Wohnraum-ID[at]stadt-muenster[dot]de)

 

  • Art der Wohnraum-Identitätsnummer

Anschließend wählen Sie aus, um welche Art von Räumen es geht und welche Nutzung dort beabsichtigt ist.

Bei "Art der Wohnung" müssen verschiedene Angaben gemacht werden. Die Einträge haben unterschiedliche Auswirkungen für den weiteren Arbeitsprozess. Eine Wohnraum-Identitätsnummer kann online nicht ausgestellt werden, wenn Ihre Angaben auf eine Genehmigungspflicht hinweisen.

Sie haben folgende Auswahlmöglichkeiten:

  1. Haupt- oder Nebenwohnung und Dauer der Nutzung.

    Wählen Sie diesen Eintrag, wenn sich Ihr Anliegen auf Ihren Hauptwohnsitz oder eine Nebenwohnung bezieht.

    Gleichzeitig müssen Sie den Zeitraum angeben, für den der Wohnraum für die Kurzzeitvermietung genutzt werden soll.

    Die Nutzung von Wohnraum zum Zweck der Kurzzeitvermietung ist für die Dauer von längstens 90 Tagen pro Kalenderjahr genehmigungsfrei. Ihnen wird nach dem Absenden der Daten kostenfrei eine Wohnraum-Identitätsnummer zugewiesen, wenn die Nutzungsdauer diesen Zeitraum nicht überschreitet.
     

    Wenn über diesen Zeitraum hinaus eine Vermietungsabsicht besteht, bedarf es einer Genehmigung durch die Stadtverwaltung, in der sich der Wohnraum befindet. Sobald Sie absehen können, dass Sie die genehmigungsfreien Zeiten der Kurzzeitvermietung überschreiten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadt.

  2. Gewerberaum oder sonstige Räume.

    Ihre geplante Nutzung erfolgt in einem baurechtlich genehmigten Gewerberaum oder in einem  sonstigen Raum, der auf einem der möglichen Vertriebswege angeboten wird.

    Anschließend muss die geplante Nutzung angegeben werden. Hier haben Sie zwei Auswahlmöglichkeiten:

 

  1. Überlassung zur Kurzzeitvermietung.

    Wählen Sie diesen Eintrag, wenn Sie das Objekt an andere Personen für begrenzte Zeit überlassen; z.B. als Ferienwohnung oder Monteurswohnung. Bitte geben Sie die geplante Nutzungsdauer an. Bitte beachten Sie, dass eine Nutzungsdauer von 3 Monaten, längstens 90 Tagen, im Kalenderjahr genehmigungsfrei ist.
     

  2. Andere Nutzung.

    Wenn Sie eine Überlassung von Räumen bewerben oder anbieten, die sich nicht auf eine Kurzzeitvermietung bezieht oder auf Dauer angelegt ist, wenn aber die Werbung oder das Angebot über ein Medium (beispielsweise ein Internetportal oder eine Zeitung) erfolgt, in dem überwiegend Wohnungen für die Kurzzeitvermietung angeboten oder beworben werden, ist dies ebenfalls registrierungspflichtig. Die Registrierungspflicht entfällt in solchen Fällen nur dann, wenn Sie einer Impressumspflicht unterliegen (beispielsweise nach § 5 Telemediengesetz) und dieser Pflicht in dem eben genannten Medium nachkommen.

    Hinweis: Beachten Sie bitte, dass öffentlich geförderter Wohnraum, der sich noch in der Bindung befindet, nicht unter die Regelungen des Wohnraumstärkungsgesetzes fällt. Durch die Zuteilung einer Wohnraum-Identitätsnummer wird das grundsätzliche Verbot einer zweckfremden Nutzung für diese Wohnungen nicht aufgehoben.

 

  • Anschrift

Geben Sie hier Ihre Kontaktdaten (Ihren Hauptwohnsitz) an.

 

  • Objektlage

Bei den Angaben zur Objektlage ist die Objektadresse einzutragen, in der die Kurzzeitvermietung oder eine andere Nutzung erfolgen soll. 

Die Informationen zur Objektlage werden benötigt, um die Wohnung, insbesondere in Mehrfamilienhäusern, zu identifizieren. Die Lage können Sie in der Regel aus dem Mietvertrag entnehmen. Sie können die Lage auch ganz einfach selbst benennen. Stellen Sie sich vor die Haustür und geben Sie neben dem Stockwerk auch die Position im Gebäude an, z.B. links, mittig, rechts. Ist die Lage auf Grund der Bauweise nicht eindeutig zu bestimmen, z. B. weil mehr als drei Wohnungen je Etage vorhanden sind, hilft Ihnen das Wohnungsamt gerne weiter. Wenn Sie als Lage „andere“ auswählen, ist eine Eingabe der Zusatzinformation zur Lage zwingend notwendig.

 

  • Beabsichtigter Vertriebsweg

Über den beabsichtigten Vertriebsweg (Online-Portal, Soziale Medien, Printmedien, Aushänge) geben Sie an, wie Sie die Wohnung oder Wohnräume an Dritte anbieten wollen.

 

  • Vermietendes Unternehmen (optional)

Angaben zum vermietenden Unternehmen sind nur erforderlich, wenn der Vermieter eine juristische Person ist und Sie in seinem Auftrag handeln.

 

  • Übersicht

Nun wird Ihnen eine Übersicht angezeigt, auf der Sie überprüfen können, ob die von Ihnen eingegebenen Daten richtig sind. Dort werden auch einige Informationen zur Wohnraum-Identitätsnummer angezeigt. Wenn alle Daten richtig sind, klicken Sie bitte auf „Daten senden“.

Zuteilung der Wohnraum-Identitätsnummer

Wenn die beabsichtigte Nutzung genehmigungsfrei ist, wird Ihnen unmittelbar die Wohnraum-Identitätsnummer angezeigt. Die Nummer können Sie sofort verwenden.

Konnte keine Nummer angezeigt werden, weil ein Fehler aufgetreten ist, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadtverwaltung.

Ist die beabsichtigte Nutzung genehmigungspflichtig oder müssen Nachweise durch die Verwaltung für die verlängerte Nutzungsdauer geprüft werden, wird die zuständige Stadtverwaltung dies prüfen. Bitte haben Sie bis dahin etwas Geduld.

Steuerliche Pflichten

Die Anforderung und Mitteilung einer Wohnraum-Identitätsnummer befreit nicht von den steuerlichen Anzeige- und Anmeldepflichten. Von den Städten mit Zweckentfremdungssatzung fallen in Bonn, Dortmund, Köln und Münster sogenannte Tourismusabgaben auf privat veranlasste Übernachtungen an. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei den Steuerämtern der jeweiligen Städte.

Die weiteren steuerlichen Verpflichtungen (zum Beispiel bei der Einkommensteuer und möglicherweise Umsatzsteuer) sind hiervon ebenfalls nicht berührt. Bitte nehmen Sie bei Fragen hierzu Kontakt mit Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt auf.