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  • Seit 2017 sind die Kommunen verpflichtet, neu aufgestellte Bauleitpläne ins Internet einzustellen. Darüber hinaus stellen viele Gemeinden auch bereits bestehende Bauleitpläne ins Internet ein. Die Bauleitpläne der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind über den folgenden Link zugänglich:

    https://www.bauleitplanung.nrw.de

    Alternativ können Sie die Informationen zu den Bauleitplänen der Städte und Gemeinden auch in der nachfolgenden Karte einsehen. 

    Hier finden Sie die Verweise auf die Internetseiten der Städte und Gemeinden. Aus vielen Städten und Gemeinden sind die Bauleitpläne mittlerweile direkt in der Kartenanwendung abrufbar. Der Datenbestand hierzu wird kontinuierlich ausgebaut.

    Die Verlinkungen und Pläne beruhen auf den Angaben und Daten der jeweiligen Kommunen.

  • Das Bauplanunsgrecht ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt. Erlasse, die sich mit der Thematik der Bauleitplanung auseinandersetzen, richten sich an die Behörden, die mit dem Vollzug der Vorschriften befasst sind. Sie sollen den Umgang mit den bauplanungsrechtlichen Anforderungen erleichtern und einen einheitlichen Vollzug der Vorschriften gewährleisten. Hier finden Sie Informationen zu Vorschriften, Erlassen und Arbeitshilfen in der Bauleitplanung. Die Auflistung ist nicht abschließend, umfasst jedoch die für die Bauleitplanung relevantesten Aspekte. 

  • Zentrale Vermittlungsstelle von Geodaten.

  • Internetauftritt des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes