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  • www.bauportal.nrw

    Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.bauportal.nrw und seinen Unterkapiteln.

  • Hier finden Sie Merkblätter und Hinweise des Landes Nordrhein-Westfalen sowie weiterer Institutionen. Die Übersicht ist nicht abschließend, umfasst jedoch die wichtigsten Regelwerke.

  • Hier können Sie Ihren Bauantrag und weitere Anträge mithilfe von Antragsassistenten erstellen und in elektronischer Form an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiterleiten.