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  • In einem Flächennutzungsplan stellt die Gemeinde die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die daraus resultierende Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dar. Sie ist an den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinde auszurichten. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage und setzt den Rahmen für die aus ihm zu entwickelnden Bebauungspläne.

  • Der Bebauungsplan beschränkt sich auf Teile des Gemeindegebiets und enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Im Bebauungsplan können beispielsweise Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen sowie Stellung baulicher Anlagen, aber auch öffentliche und private Grünflächen sowie Verkehrsflächen festgesetzt werden. Der Bebauungsplan ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

  • Städtebauliche Satzungen wie die Innenbereichs- oder Außenbereichssatzung stellen im Gegensatz zum Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan zwar keine Instrumente der Bauleitplanung dar,  sie regeln jedoch auch die Bodennutzung für einen bestimmten Bereich des Gemeindesgebietes.

  • Hier können Sie sich mit der Struktur der Assistenten zum Baugenehmigungsverfahren vertraut machen.

  • In diesem Bereich finden Sie alle Informationen rund um das Baugenehmigungsverfahren in Nordrhein-Westfalen.

    Dazu zählen neben Bauvorschriften und Gesetzen auch zahlreiche Erlasse und Hilfestellungen rund um die Baugenehmigung.