Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.bauportal.nrw und seinen Unterkapiteln.
Hier finden Sie Merkblätter und Hinweise des Landes Nordrhein-Westfalen sowie weiterer Institutionen. Die Übersicht ist nicht abschließend, umfasst jedoch die wichtigsten Regelwerke.
Hier können Sie Ihren Bauantrag und weitere Anträge mithilfe von Antragsassistenten erstellen und in elektronischer Form an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiterleiten.