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  • Hier können Sie sich mit der Struktur der Assistenten zum Baugenehmigungsverfahren vertraut machen.

  • Städtebauliche Satzungen wie die Innenbereichs- oder Außenbereichssatzung stellen im Gegensatz zum Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan zwar keine Instrumente der Bauleitplanung dar,  sie regeln jedoch auch die Bodennutzung für einen bestimmten Bereich des Gemeindesgebietes.

  • Der Bebauungsplan beschränkt sich auf Teile des Gemeindegebiets und enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Im Bebauungsplan können beispielsweise Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen sowie Stellung baulicher Anlagen, aber auch öffentliche und private Grünflächen sowie Verkehrsflächen festgesetzt werden. Der Bebauungsplan ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

  • In einem Flächennutzungsplan stellt die Gemeinde die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die daraus resultierende Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dar. Sie ist an den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinde auszurichten. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage und setzt den Rahmen für die aus ihm zu entwickelnden Bebauungspläne.

  • Für die Aufstellung und Bekanntmachung von Flächennutzungsplänen sowie Bebauungsplänen gelten einheitliche Verfahrensvorschriften, die im Baugesetzbuch niedergelegt sind. Zu beachten sind dabei beispielsweise die Beteiligungung der Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange. Für den Satzungbeschluss und seine Bekanntmachung gelten die jeweiligen Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.