Wohnen

Für die Kurzzeitvermietung von Wohnraum ist in den Städten Aachen, Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Köln und Münster ab dem 1. Juli 2022 eine Registrierungspflicht eingeführt worden, bei der eine Wohnraum-Identitätsnummer generiert wird. Diese Nummer ist bei allen Annoncen zur Vermietung von Wohnraum in Print- und digitalen Medien anzugeben. Sie erhalten im Bereich Wohnraum-Identitätsnummer den Zugang zum Antrag und weitere Informationen zur Registrierung.

 

Der Bereich Wohnen wird kontinuierlich weiterentwickelt und erweitert.