Das Baugenehmigungsverfahren ist ein anspruchsvolles Verfahren mit vielen Beteiligten und Regelungen. Da bleiben Missverständnissen und Irrtümer nicht aus. Die drei größten Irrtümer im Baugenehmigungsverfahren haben wir für Sie hier dargestellt.
Seit dem 1. Juli 2022 benötigen Vermieterinnen und Vermieter in den Städten Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster eine Wohnraum-Identitätsnummer („Wohnraum-ID“), wenn Sie Wohnraum Kurzzeit vermieten wollen.