Die Bauaufsichtsbehörden können im Baugenehmigungsverfahren die Prüfung der Standsicherheitsnachweise baulicher Anlagen auf Prüfingenieure für Baustatik übertragen.
Die Bauaufsichtsbehörden können im Baugenehmigungsverfahren für die bauaufsichtliche Prüfung des Brandschutzes einschließlich des Brandschutzkonzeptes und die Zulassung von Abweichungen von Anforderungen an den Brandschutz Prüfingenieure für Brandschutz beauftragen.
Hier finden Sie Informationen zu Bauvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes. Die Übersicht ist nicht abschließend, umfasst jedoch die wichtigsten Regelwerke.