BAUPORTAL.NRW

Support für Bauaufsichtsbehörden

Support für Bauaufsichtsbehörden

Bis auf Weiters können sich Bauaufsichtsbehörden, die sich an das Bauportal.NRW angeschlossen haben, bei Fragen und technischen Problemen an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) wenden.

Bei technischen Störfällen (wie z.B. Ausbleiben von Antragsdaten, Erhalt fehlerhafter Datensätze, fehlgeschlagener Abruf von Datensätzen) wird gebeten, die folgenden Schritte einzuhalten:

Schritt 1: Bitte kontaktieren Sie den technischen Ansprechpartner in Ihrer Bauaufsichtsbehörde bzw. der hauseigenen IT. Wenn der Störfall nicht behoben werden kann, ist Schritt 2 zu befolgen.

Schritt 2: Bitte kontaktieren Sie den Support des Herstellers für das in der Bauaufsichtsbehörde eingesetzte Fachverfahren. In der Vergangenheit waren auch fehlerhafte Einstellungen oder ausgebliebene Updates des Fachverfahrens der Bauaufsichtsbehörden für Störfälle ursächlich. Die Ansprechpartner des Fachverfahrens können prüfen, ob die Verbindung zur DataClearing NRW gestört ist und so dann direkt Kontakt mit der DataClearing NRW aufnehmen. Das MHKBD hat den KDN entgeltlich beauftragt, entsprechende Supportstrukturen bei der DataClearing NRW für die Anliegen der Kommunen einzurichten. Wenn der Störfall auch nicht durch die Ansprechpartner des Fachverfahrensherstellers geklärt werden kann, ist Schritt 3 zu befolgen.

Schritt 3: Bitte wenden Sie oder ihr Fachverfahrenshersteller sich an das MHKBD. Der Support durch das MHKBD stellt sich wie folgt dar:

  1. Definition

Support meint jede Form der Unterstützung, die Benutzer (hier untere Bauaufsichtsbehörden) bei auftretenden Problemen vom MHKBD erhalten können.

  1. Kontaktdaten

Während der Supportzeiten steht eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des MHKBD zur Verfügung, der qualifiziert ist die entsprechenden Anfragen zu verarbeiten und ggf. an die beteiligten Projektpartner einzubeziehen. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die Adresse bauportal[at]mhkbd.nrw.de (bauportal[at]mhkbd[dot]nrw[dot]de) erfolgen. Im Übrigen besteht die Möglichkeit über den Hausruf des MHKBD die Mitarbeiterinne und Mitarbeiter des Referats 612 unter folgender Nummer zu erreichen: Tel. (0211) 86 18 50.

  1. Supportzeiten

Tage

Zeiten

Mo bis Do

09.00 bis 16.00 Uhr

Fr

09.00 bis 15.00 Uhr

 

Ausgenommen sind die gesetzlich geregelten Feiertage sowie Brauchtumstage in Nordrhein-Westfalen. Supportfragen werden während der Supportzeiten bearbeitet.

  1. Erforderliche Angaben in der Meldung

Die Meldung muss die folgenden Informationen enthalten, soweit vorhanden:

  • Namen der unteren Bauaufsichtsbehörde unter Nennung eines Ansprechpartners
  • Datum und Uhrzeit des Auftretens des Problems
  • Beschreibung des Problems
  • Soweit Antragsdaten vorhanden sind, Nennung des Datums und der Uhrzeit zu der der Antrag versandt wurde sowie die ID-Nummer
  1. Reaktionszeiten

Innerhalb der unten aufgeführten Reaktionszeiten wird mit der Behebung einer Störung begonnen. Die Reaktionszeit beginnt mit Zugang der Störungsmeldung, frühestens jedoch mit Beginn der vereinbarten Supportzeiten und läuft während der vereinbarten Supportzeiten. Die Reaktionszeiten richten sich nach den folgenden Störungsklassen:

  • Eine betriebsverhindernde Störung liegt vor, wenn die Nutzung unmöglich oder schwerwiegend eingeschränkt ist.
  • Eine betriebsbehindernde Störung liegt vor, wenn die Nutzung erheblich eingeschränkt
  • Eine leichte Störung liegt vor, wenn die Nutzung ohne oder mit unwesentlichen Einschränkungen möglich ist.
  •  

Dabei wird die folgende Konkretisierung festgelegt:

Priorität

Auswirkungen

Reaktionszeit

1

Die Bauaufsichtsbehörde ist nicht in der Lage, Daten bei der DataClearing NRW abzurufen.

2 Stunden

1

Es sind keine Antragsdaten bei der Dataclearing vorhanden, obwohl ein Antrag versandt wurde.

2 Stunden

2

Die Bauaufsichtsbehörde kann auf dem Bauportal.NRW nicht angewählt werden und somit können keine Anträge. Ausgenommen sind grundsätzliche Störungen am Bauportal.NRW die alle angeschlossenen Bauaufsichtsbehörden betreffen.

3 Stunden

2

Die durch die Bauaufsichtsbehörde abgerufenen Antragsdaten sind unvollständig oder fehlerhaft

3 Stunden

3

Die abgerufenen Antragsdaten sind doppelt vorhanden

8 Stunden

4

Der Abruf der Antragsdaten erfolgt mit deutlicher Zeitverzögerung (mehr als 48 Stunden)

40 Stunden

4

Die Bauaufsichtsbehörde ist trotz Problemen in der Lage, die Antragsdaten abzurufen und auszulesen.

40 Stunden

 

Die Instandhaltungsleistungen werden in angemessener Frist abgeschlossen.

Bei erfolgreicher Erledigung erfolgt eine Wiederherstellungserklärung, z.B. bei Beseitigung einer Störung die Erklärung der Betriebsbereitschaft, über den E-Mail-Verteiler des MHKBD sowie über die Website des Bauportal.NRW.