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  • Seit dem 1. Juli 2022 benötigen Vermieterinnen und Vermieter in den Städten Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster eine Wohnraum-Identitätsnummer („Wohnraum-ID“), wenn Sie Wohnraum Kurzzeit vermieten wollen.

  • Das Baugenehmigungsverfahren ist ein anspruchsvolles Verfahren mit vielen Beteiligten und Regelungen. Da bleiben Missverständnissen und Irrtümer nicht aus. Die drei größten Irrtümer im Baugenehmigungsverfahren haben wir für Sie hier dargestellt.

  • Hier finden Sie den Vordruck für eine Vollmacht sowie weiterführende Informationen für die Nutzung der Antragsassistenten des Bauportal.NRW