BAUPORTAL.NRW

Amtliche Formulare und Vordrucke

Hier finden Sie die aktuellen Formulare und Vordrucke zur BauO NRW 2018

Für die klassische papierbasierte Abwicklung der Verfahren der Landesbauordnung müssen verschiedene Formulare und Vordrucke ausgefüllt werden. Soweit eine Architektin oder ein Architekt bzw. eine Bauingenieurin oder ein Bauingenieur beauftragt wurde, geschieht die Bearbeitung meist durch diese.

Wann und welche Bauvorlagen einzureichen sind, wird in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) geregelt (in anderen Bundesländern häufig als Bauvorlagenverordnung bezeichnet).

Die dazugehörigen Formulare und Vordrucke für Anträge, Anzeigen, Beschreibungen, Verzeichnisse und Berichte sowie ein Merkblatt wurden als Anlagen zum Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung - 612 - 111 - vom 15. Dezember 2021 zur Änderung des Runderlasses „Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen - VV BauPrüfVO -“ im Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2022 Nr. 2 vom 20.01.2022 Seite 9 bis 52 veröffentlicht. Hier gelangen Sie zur aktuellen VVBauPrüfVO.

Erhebungsbogen für die Baustatistik

Soweit im Rahmen eines Bau- oder Beseitigungsvorhabens die Vorlage eines Erhebungsbogen der Baustatistik erforderlich ist, verwenden Sie bitte ausschließlich die vom Statistischen Landesamt vorgesehenen Vordrucke. Diese sind insbesondere über den folgenden Link zu erhalten:

https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet

Vordrucke von Drittanbietern enthalten oftmals nicht die für die Bearbeitung erforderliche Identifikationsnummer, die in den offiziellen Vordrucken bereits eingetragen ist.