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  • Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung die Neuschaffung sowie den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum. Die Förderung richtet sich an Haushalte – alleinstehende Personen, Paare oder Familien mit Kindern – mit mittlerem oder geringem Haushaltseinkommen. Mit der Eigentumsförderung erfüllt das Land Nordrhein-Westfalen vielen Menschen den Traum vom Eigenheim und leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut.

    Die Fördervoraussetzungen können Nummer 5 der Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen 2023 (WFB NRW 2023) entnommen werden. Alle wichtigen Informationen zur Förderung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

  • Im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Neuschaffung und den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums. Hier können Sie mithilfe eines Onlinedienstes eine Anfrage übersenden.